Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gegen H&M wegen der Verletzung der DSGVO im Bereich der Verarbeitung von ArbeitnehmerInnendaten eine Geldstrafe von ca EUR 35 Mio verhängt. Das „Vergehen“ H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG („H&M“) hat Daten von Beschäftigten erhoben und gespeichert, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, und die Sozial- und Privatsphäre der Mitarbeiter Innen...
Das AG Lübeck fällte in einem Verfahren zur Prozesskostenhilfe im Oktober 2019 einen Beschluss, bei dem es auch um eine Prognose zur Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches nach DSGVO ging.