Die Bundesverwaltungsgericht hat in einem Verfahren (W258 2216873-1, 30.10.2019) zum Widerspruchsrecht der betroffenen Person Stellung genommen. Ein Widerspruch kann unwirksam sein.
Eine Bank muss Kontodaten beauskunften und auch Belege kostenlos in Kopie zur Verfügung stellen, sofern der Kunde keinen Zugriff im Online-Banking hat.
In einem Rechtsstreit, der bereits vor Geltungsbeginn der DSGVO begonnen hat, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (10.12.2018, W211 2188383-1) auch zum Recht auf Kopie entschieden.
Eine "Jägerschaft" eines Bundeslandes veröffentlichte in einem Mitteilungsblatt, das an alle Mitglieder versendet wird, und im Internet eine Disziplinarentscheidung mit Name und Adresse des Jägers.