Die Daten sind zB aus Transaktionen rechtmäßig gespeichert. Darf ich damit auch "Profilbildung" betreiben, und die Kunden dann werblich gezielt ansprechen?
Eine Bank muss Kontodaten beauskunften und auch Belege kostenlos in Kopie zur Verfügung stellen, sofern der Kunde keinen Zugriff im Online-Banking hat.
In einem Rechtsstreit, der bereits vor Geltungsbeginn der DSGVO begonnen hat, hat nun das Bundesverwaltungsgericht (10.12.2018, W211 2188383-1) auch zum Recht auf Kopie entschieden.