Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat eine Millionenstrafe gegen Google LLC (EUR 60 Mio) und Google Ireland Ltd (EUR 40 Mio) und gegen Amazon Europe (EUR 35 Mio).
Die belgische Aufsichtsbehörde verhängte am 17.12.2019 noch eine Strafe von EUR 15.000,-- wegen der Verwendung von Cookies auf einer Website. Peter Craddock von NautaDutilh hat darüber berichtet.
Die Berliner Landesbeauftragte für den Datenschutz vertritt – wie auch andere deutsche Aufsichtsbehörden - eine ganz klare Linie: Google Analytics (und damit auch andere Tracking-Tools) nur mit Einwilligung der Websitebesucher
Der EuGH hat am 1.10.2019 die Rechtssache Planet49 entschieden. Es ging um eine Checkbox zur Einwilligung in Cookies, die bereits angeklickt war, und bei der der Websitebesucher daher das tracking ausschalten musste.
Die Presse (20.8.2019) berichtet darüber. In Sozialen Medien (zB Twitter) gibt es dazu Meldungen. Ein Salzburger Rechtsanwalt fordert EUR 12.000,-- an Schadenersatz. Die Schadenersatzforderung Ein Salzburger Rechtsanwalt fordert in Abmahnungsschreiben, die er nach Deutschland versendet hat, pro „illegal“ abgelegtem Cookie auf dem Rechner der Nutzerin (seiner Mandantin) EUR 1.000,--. Zwölf Cookies werden abgelegt, und das ergibt daher EUR 12.000,-- an Schadenersatz. Zusätzlich werden EUR...
#payortrack .. die Entscheidung zur Zulässigkeit des Standard-Pur-Abos als Alternative zur Einwilligung zum Tracking auf der Website ist online verfügbar.