Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 07.03.2019 in einem Bescheid (DSB-D130.033/0003-DSB/2019) festgestellt, dass ein Spam-E-Mail das Grundrecht auf Datenschutz des Empfängers verletzt.
Die DSB hat am 4.2.2019 (DSB-D123.089/0002-DSB/2018) eine Beschwerde zu einem Löschungsantrag einer juristischen Person abgewiesen. Der Sachverhalt betraf eine Bewertung einer SteuerberatungsGmbH auf
Das DSG (Datenschutzgesetz) wurde mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 120/2017, 31.7.2017) geändert und im Datenschutz-Deregulierungs-Gesetz 2018 (BGBl I 24/2018) finden sich wieder Änderungen.
Über eine Videoüberwachung ist ab 25.05.2018 umfassend zu informieren. Dies geschieht einerseits mit einem Hinweisschild vor Betreten des überwachten Bereiches und andererseits mit einer vollständigen Information über den Verarbeitungsvorgang im Zeitpunkt der Datenerhebung (gem. Art 13 DSGVO).
Was bedeutet das konkret?