In einer Pressemitteilung vom 9.12.2019 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz informiert, dass gegen 1&1 Telekom GmbH eine DSGVO-Geldbuße in Höhe von EUR 9.550.000,-- verhängt wurde.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jänner 2019 mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen beschäftigt, und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Die DSGVO sieht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Art 37 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vor. Einige Länder Europas haben von der Öffnungsklausel, die eine Erweiterung der Bestellpflicht ermöglicht, Gebrauch gemacht.
Die dt. Datenschutzkonferenz hat sich zu Facebook Fanpages positioniert. Das Papier trägt das Datum: 1. April 2019, ist aber leider kein Aprilscherz: „…ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“
Der "Strafrahmen" für Datenschutzverletzungen liegt in D höher als in Ö, nämlich bei bis zu EUR 300.000,-- (statt: EUR 25.000,-- in Ö). Die folgenden Bilder stammen aus dem Datenschutzbericht 2014/2015 des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit Rheinland-Pfalz (screenshots, angefertigt am 7.2.2017, https://www.datenschutz.rlp.de/fileadmin/lfdi/Taetigkeitsberichte/ds_tb25.pdf; ab Seite 31)
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