1&1 hatte gegen das Bußgeld von EUR 9,55 Mio geklagt ... nun hat das LG Bonn nach fünf Hauptverhandlungstagen entschieden ... es wurde auf weniger als 10%, nämlich EUR 900.000,-- reduziert.
Ein Betroffener verlangte Auskunft gem. Art 15 DSGVO vom Petitionsausschuss des Hessischen Landtages ... Dieser war der Ansicht, kein Verantwortlicher zu sein. Der EuGH sah das anders!
Das AG Lübeck fällte in einem Verfahren zur Prozesskostenhilfe im Oktober 2019 einen Beschluss, bei dem es auch um eine Prognose zur Durchsetzung eines Schadenersatzanspruches nach DSGVO ging.
In einer Pressemitteilung vom 9.12.2019 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz informiert, dass gegen 1&1 Telekom GmbH eine DSGVO-Geldbuße in Höhe von EUR 9.550.000,-- verhängt wurde.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jänner 2019 mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen beschäftigt, und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
Die DSGVO sieht die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in Art 37 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen vor. Einige Länder Europas haben von der Öffnungsklausel, die eine Erweiterung der Bestellpflicht ermöglicht, Gebrauch gemacht.
Die dt. Datenschutzkonferenz hat sich zu Facebook Fanpages positioniert. Das Papier trägt das Datum: 1. April 2019, ist aber leider kein Aprilscherz: „…ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“