In der aktuellen Ausgabe des Newsletters der DSB (02/2021) findet sich ein Hinweis auf eine Entscheidung der Weitergabe von Dienstnehmerdaten im Rahmen einer Kündigung.
Die DSB hatte sich in einem Verfahren (Bescheid vom 2.8.2019, DSB-D123.594/003-DSB/2019, nicht rechtskräftig) mit der Frage der Offenlegung der Zusammensetzung einer Schulenote an andere Personen als die betroffenen Schüler_Innen auseinanderzusetzen.