In der aktuellen Ausgabe des Newsletters der DSB (02/2021) findet sich ein Hinweis auf eine Entscheidung der Weitergabe von Dienstnehmerdaten im Rahmen einer Kündigung.
Die Home-Office-Vereinbarung soll "freiwillig" sein und nur mit einer Frist von 1 Monat durch beide Vertragsparteien aus wichtigem Grund gekündigt werden können.
Der OGH hat am 31.08.2018 die Frage entschieden, ob im Betriebsurlaub Willenserklärungen per Email „zugehen“ und damit Wirksamkeit entfalten können. Es ging um eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses. Diese muss zu einem bestimmten Zeitpunkt „zugehen“, damit die Kündigungsfrist noch ausreichend gewahrt ist. Wie der OGH entschieden hat, erfahren Sie im Blog.