Ein deutsches Gericht (LG Lüneburg) hat einer betroffenen Person EUR 1.000,-- an immateriellem Schaden zugesprochen. Es ging um die unzulässige Datenweitergabe an eine Wirtschaftsauskunftei durch eine Bank
Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
Ein dt. Arbeitsgerichts sprach einer betroffenen Person EUR 5.000,-- an Schadenersatz für eine verspätete und unvollständige Auskunft zu. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Im Heft 2/2020 der Zeitschrift "Datenschutz konkret" ist ein Artikel zum Thema: Erheblichkeitsschwelle bei immateriellem Schadenersatz in der DSGVO - Schadenersatz ohne Schaden? erschienen
Das LG Feldkirch hat Anfang August 2019 (nicht rechtskräftig, 57 Cg 30/19b) einer betroffenen Person EUR 800,-- an Schadenersatz zugesprochen, die es „stört“, dass ihre Parteienaffinität von der Post verarbeitet wird.