Ein deutsches Gericht (LG Lüneburg) hat einer betroffenen Person EUR 1.000,-- an immateriellem Schaden zugesprochen. Es ging um die unzulässige Datenweitergabe an eine Wirtschaftsauskunftei durch eine Bank
Max Schrems hat nicht nur das Auskunftsbegehren gegen Facebook geltend gemacht, sondern auch EUR 500,-- an Schadenersatz für die mangelhafte Auskunft gefordert.
Kein Schadenersatz bei der einmaligen falschen Zusendung eines Kontoauszuges
Das LG Köln hat den Anspruch auf Schadenersatz gem. Art 82 DSGVO bei einer einmaligen Zusendung eines Kontoauszuges an einen unberechtigten Empfänger abgelehnt. (Urteil LG Köln, 7.10.2020, 28 O 71/20)
Für Betriebsräte ist eine Weiterbildung im Bereich Datenschutz und beschäftige Personen wichtig ... am 21.10.2020 durfte ich wieder vor einigen Betriebsräten aktuelle Themen vortragen.
Ein dt. Arbeitsgerichts sprach einer betroffenen Person EUR 5.000,-- an Schadenersatz für eine verspätete und unvollständige Auskunft zu. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Im Heft 2/2020 der Zeitschrift "Datenschutz konkret" ist ein Artikel zum Thema: Erheblichkeitsschwelle bei immateriellem Schadenersatz in der DSGVO - Schadenersatz ohne Schaden? erschienen
Am 14.04.2020 hat die DSB den aktuellen Newsletter per E-Mail versandt. Auf der Website der DSB wird er in Kürze verfügbar sein. Hier unsere Anmerkungen dazu.