Vodafone darf nach Ansicht der agencia espanola protection datos die Kunden per What´s App in vertraglichen Angelegenheiten kontaktieren, zB um Termine mitzuteilen.
Muss eine betroffene Person die Datenschutzerklärung / Datenschutzinformation unterschreiben (und damit zur Kenntnis nehmen)? Kann der Verantwortliche die Leistung verweigern, wenn die betroffene Person die Datenschutzerklärung / Datenschutzinformation nicht unterschreibt?
Am 25.10.2017 hielt Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) – als Vertreter von dataprotect – einen Vortrag vor Vertretern der Salzburger Immobilienwirtschaft auf Einladung des ÖVI.