Die Datenschutzbehörde hatte sich mit einer Beschwerde zu befassen, bei dem parallel auch ein Zivilgerichtsverfahren auf Unterlassung einer Videoüberwachung angestrengt wurde.
Im aktuellen Newsletter des Österreichischen Verbandes der gemeinnützigen Bauträger - Revisionsverband (GBV-Newsletter) erschien ein Gastkommentar zum Thema Videoüberwachung im Mehrparteienhaus.
Die „Guidelines 3/2019 on processing of personal data through video devices“ (Richtlinie 3/2019 betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mit Videogeräten) sind nun zur Konsultation aufgelegt.
Die deutsche Datenschutzkonferenz hat sich im Jänner 2019 mit der Zulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen beschäftigt, und dazu ein Positionspapier veröffentlicht.
EUR 2.200,-- an Geldstrafe für eine nicht ausreichend gekennzeichnete Videoüberwachung, die nicht auf Bereiche beschränkt ist, welche im ausschließlichen Verfügungsbereich des Verantwortlichen ist.
Außerdem filmten die Kameras den höchstpersönlichen Lebensbereich (Betreten und Verlassen von Wohnungen).