Die dt. Datenschutzkonferenz hat sich zu Facebook Fanpages positioniert. Das Papier trägt das Datum: 1. April 2019, ist aber leider kein Aprilscherz: „…ist ein datenschutzkonformer Betrieb einer Fanpage nicht möglich.“
Auf Betreiber von Facebook-Fanpages kommen nach Ansicht des Generalanwaltes Bot des EuGH Schwere Zeiten zu. Es bleibt abzuwarten, wie der EuGH entscheidet. Die Argumente des GA Bot können Sie zusammengefasst hier lesen
(Schlussanträge GA, 24.10.2017, C-210/17, ULD Schleswig-Holstein gg
Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein GmbH u
Facebook Ireland Ltd)