Die Datenschutzbehörde hat vor einiger Zeit, den Entwurf zur Datenschutz-Folgenabschätzung Verordnung („DSFA-V“) an die Amtsparteien versendet. Der Europäische Datenschutzausschuss hat dazu Stellung genommen. Eine Veröffentlichung der DSFA-V im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt. Was ist zu erwarten?
Wir haben eine EU. Wir haben eine DSGVO. Die Risiken, die sich aus der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergeben, sollten für alle natürlichen Personen gleich sein. Aber wir brauchen mindestens 22 black lists.
Die Datenschutzbehörde hat den Entwurf zu einer Verordnung versandt, mit dem eine Liste von Verarbeitungsvorgängen definiert werden soll, die keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich machen.