Was bietet dataprotect für Unternehmen oder andere Organisationen ...
dataprotect bietet an, dass im Rahmen eines Dauermandates eine Beratungsleistung für bestimmte monatliche Leistungsstunden zur Verfügung gestellt wird.
Sie profitieren von den Spezialkenntnissen von dataprotect und haben Zugriff auf Spezialisten im Bereich Datenschutzrecht als "back-up" für das eigene Datenschutzteam, den Datenschutz-Koordinator oder auch nur ihre IT-Abteilung, das Marketing oder die Personalabteilung.
dataprotect lernt das Unternehmen bzw. die Organisation und ihre Prozesse kennen, und kann etwaige Anfragen schneller und präzisere beantworten als ein Berater, der "on the spot" beauftragt wird.
Es wird auch eine zusätzliche "Data-Breach Hotline" zusätzlich angeboten.
1. Dauermandat „Datenschutz-Hotline:
Die Betreuung von „Datenschutzmandaten“ für den
Auftraggeber erfolgt im Rahmen eines Dauermandatsvertrages / Beratungspaketes (12 Monate Mindestlaufzeit nach Ende der Einarbeitungsphase; Kündigungsfrist danach drei Monate zum Monatsende) zu
den speziellen Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung. Im Übrigen gelten die AAB des Auftragnehmers, die in diese Vereinbarung einbezogen werden (siehe Beilage).
Der Mandant hat die Möglichkeit, auch eine Data-Breach-Hotline in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst die Beratung und Betreuung bei potentiellen Datenschutzvorfällen (Data-Breach) auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten des Mandanten. Hierfür erhält der Mandant eine Notfallnummer und wird dataprotect eine eigene Notfallnummer mitteilen. Für das Vorhalten der Data-Breach-Hotline wird ein Zuschlag von 20 % der monatlichen Pauschale, mindestens jedoch EUR 150,-- / Monat zur Verrechnung gebracht; die Verrechnung erfolgt monatlich im Vorhinein.
[ ] Data-Breach-Hotline gewählt
2. Entgelt:
2.1. Einarbeitungsphase:
Die Parteien vereinbaren eine Einarbeitungsphase von drei (3) Monaten, in denen vor Ort eine Besprechung (1 HT) stattfinden wird, und der Mandant vorab (zumindest 14 Tage vor dem Termin) die datenschutzrechtliche Dokumentation vollständig zur Verfügung stellt. In der Einarbeitungsphase werden die Leistungen auf Basis eine Stundensatzes von EUR 275,-- pro Stunde aus Basis der beiliegenden AAB zur Abrechnung gebracht.
2.2. Dauermandat:
Für die Beratungsleistung nach Ende der Einarbeitungsphase (Beginn des Dauermandates ist der Monatserste nach Ende der Einarbeitungsphase) wird eine Beratungspauschale pro Monat von EUR 600,-- netto pro Monat monatlich im Nachhinein zur Verrechnung gebracht; sofern die Leistung in englischer Sprache erforderlich ist (gewünscht wird), erhöht sich das Entgelt um 20 % für die Leistungen in englischer Sprache.
In der laufenden Beratungspauschale sind 2,5 (zwei und eine halbe) Leistungsstunden von Dr. Thomas Schweiger, LL.M., CIPP/E, zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DATB) (persönlich) bzw. eines anderen Rechtsanwaltes von dataprotect oder entsprechend mehr an Leistungsstunden von Kanzleimitarbeitern/innen (siehe prozentuelle Abstufung lt. AAB) pro Monat (Zeitrahmen) beinhaltet. Wird eine Leistung von Kanzleimitarbeitern/innen durchgeführt, gewährleistet dataprotect die Qualität der Leistung.
Festgehalten wird, dass mit der Beratungspauschale pro Monat die Verfügbarkeit von dataprotect gewährleistet wird, und etwaige Anfragen zeitnahe bearbeitet werden. Festgehalten wird, dass Aufträge, die bis 5 Werktage vor Ende des Monats einlangen, im selben Monat bearbeitet werden; sofern Aufträge danach einlangen, wird der Auftragnehmer versuchen, diese noch vor dem Monatsende zu bearbeiten, kann dies jedoch nicht zusichern. Von dieser Regelung ausgenommen ist die Weihnachtszeit so wie angekündigte Betriebsurlaube oder Urlaube des zuständigen Bearbeiters (sofern diese zumindest 1 Monat vorher angekündigt werden); die Ankündigungsfrist für die Bearbeitung von Aufträgen in diesem zeitlichen Zusammenhang ist der 15. Dezember (Weihnachtszeit) bzw. 5 Werktage vor dem angekündigten Urlaub oder Betriebsurlaub.
Sofern die Leistung von dataprotect die vereinbarten Leistungsstunden pro Monat überschreitet,
wird die Leistungszeit auf Basis der beiliegenden/vereinbarten AAB zur Abrechnung gebracht. Eine Unterschreitung der Leistungszeit pro Monat führt nicht zu einer Minderung des
Entgelts.
Die Abrechnung der Beratungspauschale erfolgt monatlich im Nachhinein; etwaige Überschreitungen werden nach Ablauf des Durchrechnungszeitraums verrechnet.
Bedarfsleistungen werden nach Projektabschluss oder mit Ablauf des Monats der Leistungserbringung zur Verrechnung gebracht, wobei Teilrechnungen zulässig sind. Die Abrechnung der Einarbeitungsphase (gesondert zu definieren) erfolgt unmittelbar nach Leistungserbringung, die gegenüber dem Auftraggeber zu dokumentieren ist.
3. Leistungsumfang:
Das Leistungspaket umfasst u.a. folgende
laufende Beratungs- und Betreuungsleistungen:
a. Bearbeitung von Einzelanfragen in Datenschutzangelegenheiten sowie Unterstützung bei der datenschutzrechtlichen Dokumentation zum Nachweis der Compliance-Bemühungen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der DSGVO (oder eventueller Verpflichtungen nach dem österreichischen AnpassungsG (DSG), insbes. Erstellung von Datenschutzerklärungen (Privacy Policys), Einwilligungserklärungen, Erstellung/Beratung bei der Erstellung eines Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VV, ROPA, Daten-Mapping), Prüfung der Frage der (verpflichtenden) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSP/DPO), Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA/DPIA), Beratung bei der Erarbeitung der Prozessabläufe für Data-Breach-Notification, Schulungen oder Trainings, …
b. Betreuung bei der Einführung neuer Datenanwendungen im Hinblick auf die Erfüllung der Verpflichtungen aus der DSGVO bzw. DSG
c. Beratung und Erstellung von eventuellen Betriebsvereinbarungen, Vereinbarungen und sonstigen Dokumenten (im Zusammenhang mit Human Ressources) iZhg mit den arbeitsverfassungsrechtlichen Bestimmungen (ArbVG) oder Einzelvereinbarungen (§ 10 AVRAG)
d. Beratung bei den notwendigen Reviews und Überarbeitungen der „DSGVO-Dokumentation“
5. Abruf von
Aufträgen:
dataprotect gewährleistet, dass ein
Bearbeiter auf Abruf des Auftraggebers zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. Der Abruf erfolgt schriftlich (per Post, Telefax, E-Mail). Fachliche Kommunikation per Email erfolgt über
verschlüsselte Kommunikation, wobei der Standard zwischen den zu definierenden Kommunikationspartnern zu vereinbaren ist.
6. Befristung zu Beginn des Dauermandatsverhältnisses:
Dieses Dauermandatsverhältnis beginnt nach Ende der
Einarbeitungsphase. Das Mandatsverhältnis endet am Ende des 12. Monates nach der Beauftragung. Während dieser bestimmten Laufzeit sind die Parteien nicht berechtigt, das Dauermandatsverhältnis
durch ordentliche Kündigung zu beenden.
7. Unbefristetes Dauermandatsverhältnis nach Befristung:
Nach Ablauf der Befristung gem. Punkt 6 geht das Dauermandatsverhältnis in ein unbefristetes
Vertragsverhältnis über; dann ist jede der Vertragsparteien berechtigt, das Vertragsverhältnis durch schriftliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines
Kalendermonats.
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