Immobilienmakler und Immobilienentwickler sind berechtigt, die Grundbuchsdaten zu nutzen, um potentielle Grundstücks- oder Hausverkäufer per Post zu kontaktieren, und ihre Leistungen anzubieten. Wenn dies geschieht, und eine betroffene Person sich dagegen zur Wehr setzte, mit einem Werbewiderspruch bzw. Widerspruch iSd Art 21 DSGVO oder einem Löschbegehren, dann ist der Verantwortliche verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen, und die Daten nicht mehr für den Zweck der Kontaktaufnahme...