Entscheidungen zum Datenschutzrecht
Clearview AI sammelt unzähliche Bilder, auch von europäischen Personen, und ermöglicht eine Gesichtserkennung.
ChatGPT hat Änderungen an seinem Internetauftritt durchgeführt. Der Dienst ist wieder in Italien verfügbar. Wesentlich istauch eine Alterverfikationfen zu haben, um sicherzustellen, dass die Nutzer:innen wirklich 13 Jahre oder älter sind.
www.telekom.de –
Verbraucherzentrale in Deutschland hat geklagt, und der Websitenbetreiber muss die Verwendung von Google Diensten unterlassen.
1. Dem von einer unzulässigen Datenübermittlung an Dritte Betroffenen steht kein Anspruch auf Unterlassung aus Art. 17 DSGVO zu. 2. Ein Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ist nur dann gegeben, wenn der Betroffene einen Schaden erlitten hat und entweder die erfolgte Verletzungshandlung noch andauert oder der pflichtwidrig geschaffene Zustand fortdauert. 3. Unterlassungsansprüche nach nationalem Recht, insbesondere ein Anspruch aus den §§1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 2 BGB i.V.m, der...
In einem Verfahren hat der EuGH am 30.03.2023 (C-34/21) die Frage klärt, ob der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts unter den Anwendungsbreich der DSGVO fällt. Der Fall ist unter: "Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer" bekannt.
Die italienische Aufsichtsbehörde Garante per la Protezoni dei Date Personali hat am 31.03.2023 eine Sperre über den Dienst ChatGPT von OpenAI verhängt.
Facebook Tracking Pixel ist nach Ansicht der öDSB DSVO-widrig – droht die nächste Abmahnwelle
Eine Datenschutzklausel, in der Konsumenten (als betroffene Personen) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten "anerkennen", stellt eine Einwilligung dar. Wenn diese die Zwecke nicht so nennt, dass die betroffene Person erkennen kann, wofür seine Daten konkret verwendet werden, ist diese intransparent.
Eine Datenschutzbeschwerde wegen Videoüberwachung kann dazu führen, dass Kosten eines Sachverständigen von der antragstellende Partei zu tragen sind.
Steuerung von Abläufen und deren Optimierung steht oft im Widerstreit mit "Überwachung" oder "Kontrolle" von Mtiarbeiter*Innen. Zum möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen ist es notwendig, detaillierte Informationen über Abläufe zu erheben. Dies geht meist mit der Erhebung von Daten über die Arbeitsabläufe von Mitarbeiter*Innen einher. In Deutschland ergab sich daraus ein Rechtsstreit zwischen Amazon Logistik Winsen GmbH und der zuständigen Aufsichtsbehörde.