dataprotect bietet allen Kund:innen, Lieferant:innen und Mitarbeiter:innen sowie allen Personen, die in beruflichem Kontext mit dataprotect stehen, die Möglichkeit, einen Hinweis iSd HinweisgeberInnenschutzG zu geben.
Sie können diese Hinweise über das Hinweisgebersystem "dataprotect trusty" an uns senden; diese werden vertraulich behandelt.
Was ist "dataprotect trusty":
dataprotect trusty ist ein sicherer, geschützter (interner) Meldekanal von dataprotect.
Die Webplattform dient der Übermittlung von vermuteten Verstößen innerhalb von dataprotect und ermöglicht auch die Nachverfolgbarkeit der Behandlung eines Hinweises.
Die Nutzung der Webanwendung erfolgt vertraulich, und Hinweisgeber:innen sind nicht verpflichtet, die Identität anzugeben. Anonyme Hinweise sind möglich.
Um den Schutz des HSchG in Anspruch nehmen zu können, muss der Hinweis "wahr" sein, dh die hinweisgebende Person muss in gutem Glauben sein, dass sie/er Tatsachen mitteilt, die einen Rechtsverstoß darstellen, die in den Anwendungsbereich des HSchG fallen.
Bestimmte Pflichtangaben sind mit Sternchen (*) gekennzeichnet. Wenn diese Felder nicht ausgefüllt werden, dann kann der Button "WEITER" nicht angeklickt werden.
Wenn eine Meldung erstattet (abgesandt) wird, dann wird ein Benutzername und ein Kennwort/Passwort automatisch generiert und auf dem Bildschirm angezeigt. Mit diesen Informationen ist es hinweisgebenden Personen möglich, den Fortschritt des Hinweises zu verfolgen.
Die Anwendung selbst ist nicht Teil der Website oder des Intranets von dataprotect. Die Anwendung wird von der ABC Transparency GmbH verwaltet und auf sicheren externen Servern gehostet.
Aktueller Stand der Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich -
HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG):
Blogeinträge zu Whistleblowing
3. Frage zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (Entwurf vom 3.6.2022):
Wer ist verpflichtet, einen internen Meldekanal einzurichten?
2. Frage zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (Entwurf vom 3.6.2022):
Welche "Meldekanäle" gibt es und wie stehen diese zueinander?