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Hinweisgeber-RL


 

 

Publikation in der Zeitschrift

 

"Recht der Wirtschaft":

 

Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern –

arbeitsrechtliche Konsequenzen? (Teil I)

 

In Kürze erscheint der Teil II, der sich u.a. auch mit den datenschutzrechtlichen Fragen beschäftigt ... die Druckfahnen liegen schon vor 



Am 26.11.2019 wurde die RICHTLINIE  (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeber-RL, HWG-RL), im Amtsblatt1 veröffentlicht, sodass diese am 16.12.2019 in Geltung trat und von den Mitgliedstaaten bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen ist.

 

 

„Nur 10  EU-Länder (Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Malta, Niederlande, Slowakei, Schweden und Vereinigtes Königreich) bieten umfassenden Rechtsschutz.“ (Stand 12.  3. 2019).

 

Auch Österreich hat noch keine allgemeine Gesetzgebung zu Hinweisgebern, und es bleibt abzuwarten, wie die Einbindung der Richtlinie bis zum 17.12.2021 in das österreichische Recht erfolgen wird."

 

 

Der Artikel in der RdW beschäftigt sich mit den grundsätzlichen Regelungsbereichen und im 2. Teil, der in Kürze erscheint werden mit den datenschutzrechtlichen Konsequenzen von Hinweisgebersystemen in Unternehmen und anderen Organisationen.

 

 

26.06.2020, Autor:

 

Michael Schweiger, zert DSBA



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Der Artikel im Volltext zum Download
Die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern: arbeitsrechtliche Konsequenzen (Teil I)
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