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HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) BG über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen - Countdown läuft

Mit dem BGBl 6/2023 (am 24.02.2023) ist das HSchG verlautbart worden.

 

Der 6-Monats-Countddown für die Unternehmen mit mehr als 250 beschäftigten Personen ab 25.02.2023.

 

Der relevante Stichtag ist daher der 25.08.2023 bzw. der 26.08.2023 (00:00 Uhr) für diese Unternehmen.

 

 

Für Unternehmen mit

 

- mehr als 50 bis zu 250 Mitarbeiter*Innen oder

- die "besonderen Branchen" - und zwar unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter*Innen -

 

ist der 17.12.2023 maßgeblich. 
Diese haben daher ca 4 Monate länger Zeit für die Umsetzung.

Download
Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen
BGBl 6_2023 HSchG.pdf
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