Zugang zu behördlichen Informationen nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz – keine Verpflichtung zur Beantwortung von Rechtsfragen oder zukünftigen Willensbildungen Behörde: Datenschutzbehörde (DSB) Datum: 12. September 2025 Geschäftszahl: 2025-0.703.379 (D033.001/25) Rechtssatz Anfragen, die auf Rechtsmeinungen, Begründungen behördlichen Handelns oder zukünftige behördliche Entscheidungen abzielen, fallen nicht unter den Informationsbegriff des § 2 Abs. 1...