Kann Ihre CRM-Datenbank bereits gendern? -- aus dem JB 2022 des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit: Gendern und Datenschutz


Auf S. 64 f des aktuellen Jahresberichts (2022) des HamBfDI ergibt sich, dass Gendern in CRM-Datenbanken geboten sein kann.

 

In D kam es nach einer Ents des BVerfG zur Diskriminierung durch die ausschließliche Möglichkeit "männlich" oder "weiblich" im Jahr 2018 zu einer Änderung des Personenstandsgesetz. Das PStG sieht in § 22 (3) vor, dass im Geburtenregister neben "männlich" und "weiblich" auch "divers" ausgewählt werden kann.

 

Onlineshops haben die Verpflichtung, diese drei Möglichkeiten auch umzusetzen; siehe zB OLG Frankruft am Main, Urteil vom 26.8.2021 (2-30 O 154/20)

 

Nach Ansicht des HamBfDI hat diese Regelung auch Auswirkungen in datenschutzrechtlicher Hinsicht:

 

Wenn Unternehmen auf die Erhebung des Geschlechts von Personen, zu denen sie in vorvertraglicher oder vertraglicher Beziehung stehen, nicht komplett verzichten wollen, dann muss ihnen die korrekte Verarbeitung der Informationen dazu möglich sein.

 

Denn gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. d) DSGVO müssen personenbezogene Daten sachlich richtig sein.

 

Es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden (Grundsatz der „Richtigkeit“).


Österreich:

Auch in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof bereits im Jahr 2018 eine diesbezügliche Entscheidung gefällt (29.06.2018, G 77/2018, Intersexuelle Personen haben Recht auf adäquate Bezeichnung im Personenstandregister)

 

Im Dezember 2018 bestätigte der Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts (Ro 2018/01/0015 vom 14.12.2018) und urteilte, wie bereits schon der Verfassungsgerichtshof, dass der begehrte Personenstandseintrag "inter" ausdrücklich zulässig sei. Dies gilt allerdings ausschließlich für intergeschlechtliche Personen, non-binary-Personen steht dieser Personenstandseintrag nicht offen.

 

Eine gesetzliche Änderung erfolgt nicht; dies wurde durch einen Erlass des Innenministeriums geregelt, der nun folgende Möglichkeiten laut ORF eröffnet:

 

- weiblich

- männlich

- divers

- inter

- offen

- kein Eintrag

 


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