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Der Herbst beginnt mit Webinaren, Inhouse-Vorträgen und Vorträgen auf Veranstaltungen zu Whistleblowing und Datenschutz

Dr. Thomas Schweiger, LLM hat die Möglichkeit im Rahmen der GBV-Akademie am 20.9.2023 ein Webinar zum Thema "HinweisgeberInnenschutzgesetz" und zur Umsetzung desselben zu halten.

 

Mit 17.12.2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen verpflichtet, einen internen Meldekanal für Hinweisgeber:innen einzurichten. Darüber haben sich Verantwortliche bei mehreren Gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) in einem 2-stündigen Webinar informiert.

 

 

Am 26.09.2023 hielt Dr. Thomas Schweiger, LLM einen weiteren einstündigen Vortrag vor ca. 20 Jurist:innen von Gemeinnützigen Bauvereinigungen gehalten, in dem er das Thema "HinweisgeberInnenschutz" auch diesem Zuhörerkreis zur Kenntnis gebracht hat.

 

 

Fragen, die in diesem Zusammenhang aufgetaucht sind, nämlich zB ob gewisse Abwicklungen in "öffentliches Auftragswesen" fallen oder wie der Terminus "Anteilseigener" als Hinweisgeber:innen zu verstehen ist.

 

Auch datenschutzrechtliche Fragen in Zusammenhang mit internen Meldekanälen oder die Frage der Verpflichtung zur Einbindung des Betriebsrates und Betriebsvereinbarungen wurde behandelt.

 

Die Frage, ob "anonyme Meldungen" zugelassen werden müssen, kann klar mit NEIN beantwortet werden, aber dennoch kann es sinnvoll sein, dass die interne Meldestelle sich mit anonymen Meldungen auseinandersetzt.

 

Die (absolute) Vertraulichkeit und der Identitätsschutz steht im Vordergrund des HSchG, nicht die Anonymität der Hinweisgeber:innen.

 

Auch thematisiert wurden die Vorteile eines internen Meldekanals gegenüber dem externen Meldekanal (Behörde), denn der/die Hinweisgeber:in kann es sich aussuchen, ob er/sie eine interne Meldung abgibt, oder sich unmittelbar an das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) wendet.

 

Eine interne Meldestelle führt uU eher dazu, dass die Meldung intern abgeben wird, sodass rasch auf etwaige Missstände reagiert werden kann, und so auch Schäden hintangehalten oder Reputationsverlust verhindert werden kann.

 

Wenn von einem/einer Hinweisgeber:in direkt eine Meldung beim

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) abgegeben wird, dann wird dies wohl unmittelbar zu Aktivitäten von zuständigen Behörden führen.

 

 

 

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