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Weiteres Bußgeld in Deutschland



In Deutschland wurde vor Kurzem ein weiteres Bußgeld bekannt … EUR 80.000,--


Daten einer besondere nDatenkategorien des Art 9 DSGVO sind vermutlich mehr "wert".

 

Dr. Stefan Brink, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), hat in einem Interview gegenüber der Esslinger Zeitung am 12.1.2019 erklärt, dass  bereits ein weiteres Bußgeld von 80.000 Euro verhängt wurde. Dies wurde erst jetzt bekannt. 

 

Es handelt sich um einen Fall, bei dem Gesundheitsdaten versehentlich im Internet veröffentlicht wurden. Weitere Details wurden nicht bekannt gegeben. 

 

Die Schlussfolgerung, die daraus zu ziehen ist, ist wohl auch, dass eine Datenschutzverletzung, die Gesundheitsdaten, und damit Daten einer besonderer Kategorie iSd Art 9 DSGVO betrifft, schwerer einzuschätzen sind und vermutlich zu höheren Bußgeldern führen werden, als der Verlust der Vertraulichkeit bei schlichten Daten. 


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