Geldstrafe gegen die Österreichische Post AG - Verfahren vor dem VwGH ausgesetzt oder "Warum die Österreichische Post AG sich noch nicht gemütlich zurücklehnen kann, obwohl das BVwG das Verwaltungsstrafverfahren wegen DSGVO-Verletzung eingestellt hat?"
Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit findet sich ein Hinweis auf ein Geldstrafe beim einem Asset-Deal.
Die irische Datenschutzbehörde DPC hat am 15.03.2022 einen Beschluss gefasst, mit dem gegen Meta Platforms Ireland Limited (ehemals Facebook Ireland Limited) ("Meta Platforms") eine Geldbuße in Höhe von 17 Mio. EUR verhängt wird. Die Entscheidung erfolgte im Anschluss an eine Untersuchung der DPC zu einer Reihe von zwölf Meldungen von Datenschutzverletzungen, die sie in einem Zeitraum zwischen dem 7. Juni 2018 und dem 4. Dezember 2018 erhalten hatte. Im Rahmen der Untersuchung wurde...
In Deutschland wurde eine Geldstrafe von €1,9 Millionen verhängt. Aus der Pressemitteilung vom 03.03.2022: „Die BREBAU GmbH hat mehr als 9.500 Daten über Mietinteressent:innen verarbeitet, ohne dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Beispielsweise Informationen über Haarfrisuren, den Körperge- ruch und das persönliche Auftreten sind für den Abschluss von Mietverhältnissen nicht erforderlich. Bei mehr als der Hälfte der Fälle handelte es sich darüber hinaus um Daten, die nach...
Die französische Aufsichtsbehörde hat gegen Google eine Geldstrafe von Euro 150.000.000 und gegen Facebook eine Geldbuße in Höhe von Euro 60.000.000 verhängt. Es geht um die Frage der Ablehnungsmöglichkeit von Cookies auf den Websiten der Verantwortlichen. „Nach Untersuchungen stellte die CNIL fest, dass die Websites facebook.com, google.fr und youtube.com die Ablehnung von Cookies nicht so einfach machen wie deren Annahme. Sie verhängt daher gegen FACEBOOK ein Bußgeld von 60...
In Beschwerdeverfahren sollte der Verantwortliche mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Wer nicht mit der Aufsichtsbehörde kooperiert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Die Aufsichtsbehörde in den Niederlanden verhängte für eine verspätete Meldung eines Datenschutzvorfalles (Art 33 DSGVO) eine Geldstrafe gegen einen Verantwortlichen. Es traf keinen geringeren als booking.com. Die Strafe ist nicht rechtskräftig.