Datenschutzbeauftragter: notwendig oder sinnvoll?


Am 23.11.2017 fand ein Datenschutz-Frühstück statt. 

 

"Datenschutzbeauftragte/r: notwendig oder sinnvoll" war das Thema. 

 

ca. 20 Personen, davon einige Vertreter von Behörden und öffentlichen Institutionen, aber auch Vertreter von Unternehmen informierten sich über die Aufgaben und Stellung des Datenschutzbeauftragten (DSBA).

 

Breiten Raum nahm die Diskussion ein, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein DSBA (verpflichteten) in privaten Organisationen zu benennen ist. 

 

Sowohl die Art der Datenverarbeitung (Verarbeitung von risikoreichen Daten; systematische und regelmäßiges Beobachten von Verhalten von betroffenen Personen) als auch die konkrete Kerntätigkeit der Organisation ist zu analysieren. Letztlich kommt es auch darauf an, ob die Verarbeitung "umfangreich" iSd Art 37 (1) DSGVO ist, wobei eine Definition von "umfangreich" in der DSGVO oder auch nur in den Erwägungsgründen fehlt. 

 

Informationen über das "Datenschutz-Frühstück" finden Sie auch auf Facebook unter @DSFLinz oder unter www.datenschutz-frühstück.at.


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