Datenschutzkonferenz zu Facebook Fanpages und gemeinsamer Verantwortlichkeit


 

 

Der EuGH hat am 05.06.2018 eine Entscheidung zu Facebook Fanpages gefällt, die nun drei Monate danach zu einem Beschluss der deutschen Datenschutzkonferenz geführt hat. 

 

 

"Auch Fanpage-Betreiberinnen und Betreiber müssen sich ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung stellen. Ohne Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO ist der Betrieb einer Fanpage, wie sie derzeit von Facebook angeboten wird, rechtswidrig."


Update 11.9.2018 (13:45 Uhr, Michael Schweiger):


Facebook hat reagiert und bietet deutet eine Lösung an .  (19. Juni 2018)

https://www.facebook.com/business/news/ecj-decision-on-pages

 

Newsupdate vom 11.09.2018: 

https://www.facebook.com/business/news/updates-for-page-admins-in-the-eu-and-the-eea


Download
Beschluss der DSK zu Facebook Fanpages vom 05.09.2018
2018-DSK-Facebook_Fanpages.pdf
Adobe Acrobat Dokument 296.8 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0