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Wird die juristische Person aus dem DSG entfernt?


 

 

 

 

Im Verfassungsausschuss stand am 14.11.2018 die Änderung des DSG auf der Tagesordnung …

 

… vertagt oder abgesagt?

 


 

Im Blog wurde bereits vor kurzer Zeit darüber berichtet, dass uU eine Änderung des DSG bevorsteht, die die juristische Person aus dem Anwendungsbereich des § 1 DSG (Grundrecht auf Geheimhaltung der personenbezogenen Daten) bevorstehen könnte.

 

 

 

Die Diskussionen dazu fanden im Verfassungsausschuss des Parlaments statt. Aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament haben die Regierungsparteien keine Mehrheit, Verfassungsgesetze ohne die Beteiligung zumindest einer Oppositionspartei zu beschließen.

 

 

 

Die Regierungsvorlage wurde am 29.10.2018 dem Verfassungsausschuss zugewiesen, und stand am 14.11.2018 auf der Tageordnung; dies können Sie auf der Website des Parlaments ersehen.

 

 

 

Aus der Parlamentskorrespondenz vom 14.11.2018 berichtet vom „dritten Anlauf“ das Grundrecht auf Datenschutz neu zu formulieren.

 

 

 

Im April 2018 ist das Vorhaben offensichtlich daran gescheitert, da die SPÖ ein Verbandsklagerecht im Datenschutzrecht gefordert hat.

 

 

 

Auch diesmal sei es unklar, ob die Änderung durchsetzbar ist, da eine der Oppositionsparteien einen Abänderungsantrag eingebracht hat.


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