· 

Brexit - DSGVO-Auswirkungen?


Die Briten verlassen die EU. Was ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten: Bereiten Sie sich in den nächsten Monaten vor!


Am 29.1.2020 habe ich beim


CRISAM RISKMANAGEMENT Symposium 2020
// BEYOND DECISCIONS


in meinem Vortrag u.a. auch auf den BREXIT und die Folgen für Datenübermittlungen hingewiesen.

 

 

Mit 31.01.2020 scheiden die Briten aus der EU aus. Was bedeutet das unmittelbar? 

 

Die "positive" Antwort: vorerst nichts, aber viel Arbeit in der Vorbereitung auf den 01.01.2021. 11 Monate "Übergangsphase".

 

 

Nutzen Sie die Übergangsphase bis 31.12.2020, um ihre Datenübermittlungen nach Großbritannien zu analysieren und gegebenenfalls die korrekte Rechtsgrundlage für Ihre Datenübermittlungen zu identifizieren, und noch etwaige vertragliche Vereinbarungen mit Datenempfängern in Großbritannien zu treffen. 

 

 

Ein Angemessenheitsbeschluss wird diskutiert, aber vermutlich zu lange auf sich warten lassen. Ein derartiger Beschluss der EU-Kommission stellt Großbritannien gleich mit der EU, denn es wird festgestellt, dass dort "ein angemessenes Datenschutzniveau" herrscht, und die personenbezogenen Daten ausreichend geschützt sind. Bis zum 31.12.2020 wird dieser vermutlich nicht vorliegen.

 

 

Wenn Sie personenbezogene Daten nur gelegentlich an Empfänger nach Großbritannien übermitteln, kann dies zulässig sein.

 

Eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen kann eine sehr wackelige Angelegenheit sein, da diese jederzeit widerrufbar ist.



Auch auf der Website der Österreichischen Datenschutzbehörde finden Sie Informationen zum BREXIT. Es wird u.a. auf das Austrittsabkommen verwiesen, das in den Art 70 ff. auch Regelungen zum Datenschutz enthält. 


Sie wollen mehr dazu erfahren?

Fordern Sie das

 

Whitepaper BREXIT & DSGVO - Update 2020

 

an.  Wir senden es gerne per E-Mail zu.

 

Wir nehmen dies zum Anlass , ihnen weitere Informationen zuzusenden, sofern Sie unseren Newsletter noch nicht abonniert haben. Dies dient dazu, Ihnen unsere Informationen und Dienstleistungen näher zu bringen. Das ist aus berechtigtem Interesse zulässig. Sollten Sie dies nicht wünschen, dann teilen Sie uns das bitte mit (Widerspruchsrecht nach DSGVO / Ablehnungsrecht nach TKG).

Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, da Sie sich für die Informationen interessieren, und damit als Interessent gelten. Wir senden Ihnen nur Informationen zu gleichen oder ähnlichen Leistungen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzinformation.

 


Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.