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Millionenstrafe gegen Vodafone in Italien


Haben Sie ihr Marketing im Griff?

 

Wenn nicht, dann drohen DSGVO-Strafen in beträchtlicher Höhe.

 

 

Vodafone hat in Italien nun eine Strafe in Höhe von
EUR 12.250 Mio erhalten.


Aggressives Telemarketing führt zu Millionenstrafe!

 

 

Die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde (Garante per la protezione dei dati personali) verurteilte Vodafone zur Zahlung einer Geldbuße von mehr als 12,250 Millionen Euro wegen illegaler Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Millionen von Nutzern für Telemarketingzwecke.

 

Neben der Zahlung der Geldbuße muss das Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, die von der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben werden, um die nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften zu erfüllen. .

 

Die Verurteilung schließt eine komplexe Untersuchung ab, die Behörde nach Hunderten von Berichten und Beschwerden von Kunden eingeleitet hatte, die sich über anhaltende unerwünschte Telefonkontakte beschwerten, die von Vodafone und seinem Vertriebsnetz zu Marketingzwecken erfolgten.

 

Die von der Behörde durchgeführten Untersuchungen haben wichtige "System"-Fehler aufgezeigt, die nicht nur die Verletzung der Regelungen zur Einwilligung betreffen, sondern auch die  grundlegende Prinzipien der Rechenschaftspflicht und der Umsetzung der DSGVO-Regelungen wurden nicht beachtet.

 

Dies betrifft die Kundendatenverwaltung und die Nutzer der elektronischen Kommunikationsmedien.

 

Besonders alarmierend war die Abwicklung von "Marketing-Calls", wobei in der Pressemitteilung auf ein "Gestrüpp" missbräuchlicher Call-Center verwiesen wird, die unter völliger Missachtung der Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten Telemarketing-Aktivitäten betreiben.

 

Ein weitere Verstoß wurde bei der Verarbeitung von Kontaktdaten festgestellt. Es erfolgte eine Weitergabe dieser Daten an die Telefonzentrale, und zwar ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage.

 

Auch die Sicherheitsvorkehrungen der Kundenverwaltungssysteme waren unzureichend, ein Profil, über das die Behörde bereits zahlreiche Beschwerden und Berichte von Kunden erhalten hatte, die von selbsternannten Vodafone-Betreibern kontaktiert worden waren, die um die Zusendung von Ausweispapieren über Whatsapp gebeten hatten, wahrscheinlich zum Zwecke von Spamming, Phishing oder anderen betrügerischen Aktivitäten.

 

 

 

Die Behörde hat daher Vodafone angewiesen, Maßnahmen einzuleiten, mit denen das Unternehmen nachweisen kann, dass die Verarbeitung für Telemarketingzwecke in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur Einwilligung erfolgt.

 

 

Vodafone muss auch die Sicherheitsmaßnahmen verstärken, um den missbräuchlichen Zugriff auf Kundendatenbanken zu verhindern und auf Anfragen von Kunden zur Ausübung ihrer Rechte umfassend reagieren zu können.

 

 

Schließlich hat die Behörde Vodafone jede weitere Verarbeitung von Daten zu Werbe- oder kommerziellen Zwecken untersagt, die durch den Erwerb von Masterlisten von Dritten erfolgt, ohne dass diese eine spezifische, freie und informierte Zustimmung der Nutzer für die Übermittlung ihrer Daten eingeholt haben.

 

 

Angesichts der festgestellten Verstöße verhängte die Datenschutzaufsichtsbehörde eine DSGVO-Strafe von 12.251.601,00 Euro

 

 

17.11.2020, Autor

 

Michael Schweiger, zert DSBA

 



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