Die Verwendung von Grundbuchsdaten für die Akquise bei Immobilienentwicklern und -maklern ist zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Vorgaben zB das Widerspruchsrecht und die Information iSd des Art 14 DSGVO eingehalten werden.
Es ist jedoch sicherzustellen, dass aktuelle Daten verwendet werden; wenn zB in erhobenen Daten veraltete Namen oder Adressen vorhanden sind, sind Maßnahmen zu setzen, dass diese Daten aktualisiert und berichtigt werden, bevor es zur Marketingmaßnahme kommt.
Das BVwG hat eine Geldstrafe des Fernmeldebüros in Höhe von EUR 450,-- gegen den Versender einer E-Mail mit Direktwerbung ohne Einwilligung bestätigt.
Die Strafe wurde auf Basis des TKG mit einem Strafrahmen von EUR 55.000,-- bei diesem Vergehen (nicht der DSGVO) verhängt.
Darf ein Immobilienentwickler auf Grundbuchsdaten zurückgreifen und Eigentümer anschreiben?
In Deutschland kam es zu einer DSGVO-Strafe gegen ein Bauträgerunternehmen und einen Vermessungsingenieur in Höhe von 50.000 Euro und 5.000 Euro
Die Daten sind zB aus Transaktionen rechtmäßig gespeichert. Darf ich damit auch "Profilbildung" betreiben, und die Kunden dann werblich gezielt ansprechen?
Vattenfall hatte die Daten von 500.000 Kunden (deren alte Rechnungen) analysiert, um die Effizienz des eigenen Bonusprogramms zu überprüfen. Nach Ansicht der Aufsichtsbehörde ist das unzulässig, wenn die Betroffenen nicht transparent über diese Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt werden. Die mit mit der Behörde akkordierte Lösung: „ Sowohl erstmalig an einem Vertragsschluss mit Vattenfall Interessierte als auch Bestandskundinnen und -kunden werden transparent und verständlich über den...
Der BfDI vertritt die Ansicht, dass Facebook Fanpages nicht dsgvokonform betrieben werden können, und hat sich an die öffentlichen Stellen, insbes. die Bundesministerien gewandt, und diesen eine Frist mit Jahresende gesetzt.
Anders sieht es in Frankreich aus: Sogar die CNIL betreibt eine Facebook-Fanpage und auch einen Linked-In-Account.
Sie wollen mehr dazu wissen?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland wandte sich kürzlich mit einer Aufforderung an zahlreiche Bundesbehörden, insbesondere an alle Bundesministerien. Diese Behörden betreiben Facebook Fanpages und den BfDI vertritt die Ansicht, dass es nicht möglich sei, eine Facebook Fanpage dsgvo-konform zu betreiben. Er verweist auf ein Schreiben vom 20.5.2019, in dem er bereits diese Meinung vertreten hatte. Einige der betroffenen Behörden hätten im...