Beauskunftung von „Geo_Milieus“ – Wie weit ist das zu beauskunften?



Eine Entscheidung der DSB vom 8.9.2020 (GZ 2020-0.436.002, Verfahrenszahl DSB-D124.909) lässt zum Inhalt des Auskunftsanspruches iSd Art 15 DSGVO aufhorchen. „Marketingunternehmen“ und „Adressverlage“ beware ….


Die „unzureichende“ Auskunft.

 

Eine betroffene Person wandte sich an einen Adressverlag und verlangte Auskunft. Es wurde ihm Auskunft erteilt, aber zu den sog. „Dominanten Geo Milleus“ wurde der Auskunftswerber auf einen anderen Adressverlag verwiesen. An diesen wandte sich die betroffene Person, erhielt zwar eine Antwort, aber keine Auskunft.

 

Der Adressverlag vertrat die Meinung, dass es sich um „Wahrscheinlichkeitsberechnungen“ handle, und diese als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse keiner Beauskunftung unterliegen (siehe dazu § 4 Abs 6 DSG).

 

§ 4 Abs 6 DSG normiert eine Beschränkung des Auskunftsrechts iSd Art 15 DSGVO bzw. der korrespondierenden Verpflichtung eines Verantwortlichen Auskunft zu erteilen, wenn durch „die Erteilung dieser Auskunft ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des Verantwortlichen bzw. Dritter gefährdet würde.“

 

Aus dem Verfahren ergibt sich, dass der Adressverlag wie folgt argumentierte:

 

„….bei den Geo_Milieus um eine Segmentation von Gesellschaften auf Grundlage von Wertorientierungen und Lebensstilen in 18 Nationen für strategisches Marketing auf Basis sozialwissenschaftlicher Forschung unter Abbildung der gesellschaftlichen Strukturen handle, in dem ähnliche Grundorientierungen, Werte, Lebensstile und Wohnumfelder zusammengefasst und vergleichbar gemacht würden. Das Berechnungsmodell beruhe auf einer „Hypothesenbildung“ auf Grundlage eigener Forschung und vorhandener Daten (...) und werden diese unter Einbeziehung von Milieuexperten durchgeführt. Weder würden persönliche und konkrete Aussagen zum Beschwerdeführer gemacht noch würden diese der Öffentlichkeit zugänglich. Die Wahrscheinlichkeiten der Geo_Milieus würden von der Firma Z***Marketing GmbH in E*** (Y***) errechnet. In der Stellungnahme enthalten, war eine Auskunftstabelle mit gesamt zehn Geo_Milieus und den errechneten Wahrscheinlichkeiten für den Beschwerdeführer. Ebenso angeschlossen war eine Erklärung zur Bedeutung der zehn Geo_Milieus.

 

 

Im Rahmen der Auskunftserteilung hat der Verantwortliche dazu mitgeteilt:

 

Wahrscheinlichkeitswert_konservative

Leitmilieu im traditionellen Bereich mit einer hohen Verantwortungsethik: Stark von christlichen Wertvorstellungen geprägt, hohe Wertschätzung von Bildung und Kultur, kritisch gegenüber aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen

 

-Wahrscheinlichkeitswert_traditionelle

Das auf Sicherheit, Ordnung und Stabilität fokussierte Milieu: Verwurzelt in der alten kleinbürgerlichen Welt, in der traditionellen Arbeiterkultur und im traditionell ländlichen Milieu

 

-Wahrscheinlichkeitswert_etablierte

Die leistungsorientierte Elite mit starkem Traditionsbewusstsein: Deutliche Exklusivitäts-und Führungsansprüche, hohes Standesbewusstsein und ausgeprägtes Verantwortungsethos

 

-Wahrscheinlichkeitswert_performer

Die flexible und global orientierte moderne Elite: Effizienz, Eigenverantwortung und individueller Erfolg haben oberste Priorität; Hohe Business- und IT-Kompetenz

 

-Wahrscheinlichkeitswert_postmaterielle

Weltoffene Gesellschaftskritiker: Gebildetes, vielfältig kulturinteressiertes Milieu; kosmopolitisch orientiert, aber kritisch gegenüber Globalisierung; sozial engagiert

 

-Wahrscheinlichkeitswert_digitale individualisten

Die individualistische und vernetzte Lifestyle-Avantgarde: Mental und geographisch mobil, online und offline vernetzt, ständig auf der Suche nach neuen Erfahrungen

 

-Wahrscheinlichkeitswert_buergerliche_mitte

Der leistungs- und anpassungsbereite Mainstream: Streben nach beruflicher und sozialer Etablierung, gesicherten und harmonischen Verhältnissen, Halt und Orientierung, Ruhe und Entschleunigung

 

-Wahrscheinlichkeitswert_adaptiv_pragmatische

Die neue flexible Mitte: Ausgeprägter Lebenspragmatismus, Streben nach Verankerung, Zugehörigkeit, Sicherheit; Grundsätzliche Leistungsbereitschaft, aber auch Wunsch nach Spaß und Unterhaltung

 

-Wahrscheinlichkeitswert_konsumorientierte_basis

Die um Teilhabe bemühte, konsumorientierte Unterschicht: Ausgeprägte Gefühle der Benachteiligung, Zukunftsängste und Ressentiments; bemüht, Anschluss zu halten an den Lebensstil und die Konsumstandards der Mitte

 

-Wahrscheinlichkeitswert_hedonisten

Die momentbezogene, erlebnishungrige untere Mitte: Leben im Hier und Jetzt, Suche nach Spaß und Unterhaltung; Verweigerung von Konventionen der Mehrheitsgesellschaft

 

Der betroffenen Person wurden folgende Wahrscheinlichkeitswerte zu Geomilleus zugeordnet, und ein dominantes Geo_Millieu zugeordnet wie folgt:

Dominantes_geo_milieu_person                                         Postmaterielle

Wahrscheinlichkeitswert_konservative                                2,03%

Wahrscheinlichkeitswert_traditionelle                                 0,38%

Wahrscheinlichkeitswert_etablierte                                     14,44%

Wahrscheinlichkeitswert_performer                                    34,27%

Wahrscheinlichkeitswert_postmaterielle                             25,22%

Wahrscheinlichkeitswert_digitale_Individualisten                8,19%

Wahrscheinlichkeitswert_buergerliche_mitte                      3,20%

Wahrscheinlichkeitswert_adaptiv_pragmatische                 1,59%

Wahrscheinlichkeitswert_konsumorientierte_basis              1,42%

Wahrscheinlichkeitswert_hedonisten                                  9,28%

 

Zum „Betriebs- und Geschäftsgeheimnis brachte der Adressverlag vor:

Die Beauskunftung der Berechnungsmethodik stelle ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dar, wobei die Beauskunftung von Parametern im Rahmen einer Auskunft erhebliche Rechtsnachteile nach sich ziehe, da diese „Parameter“ von anderen imitiert bzw. nachgestellt werden können.

 

Profiling in der DSGVO

 

Art 4 Z 4 DSGVO definiert „Profiling“ als jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftliche Lage, Gesundheit, persönliche Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.

 

Bei der Segmentierung, Errechnung und Zuordnung von Geo_Milieus werden in einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, diesfalls insbesondere, um Aspekte bezüglich wirtschaftlicher Lage, persönlicher Vorlieben, Interessen etc. zu analysieren, zu segmentieren und Wahrscheinlichkeiten einer Zuordnung zu Geo_Milieus zu errechnen, um zielgerichtetes strategisches Marketing, Produktplanung und Werbezusendungen vorzunehmen.

 

Die Datenschutzbehörde erachtet daher, die Errechnung und Zuordnung von Geo_Milieu-Wahrscheinlichkeiten zu einer bestimmten Person als Form eines Profilings im Sinne des Art. 4 Z 4 DSGVO für Zwecke des strategischen Marketings, der Produktplanung und Werbezusendung.

 

Auskunft bei Profiling

 

Art 15 Abs 1 lit h DSGVO normiert, dass bei Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen zu geben ist. ErwG 63 legt fest, dass die Rechte und Freiheiten anderer Personen, etwa Geschäftsgeheimnisse oder Rechte des geistigen Eigentums und insbes. das Urheberrecht an Software nicht beeinträchtigt werden sollen.

 

Die DSB dazu:

 

„Der inhaltliche Auskunftsanspruch bei Geo_Milieu Daten richtet sich daher nach Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO, wobei konkret für eine Auskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO die Parameter / Eingangsvariablen einer errechneten Zuordnung, ihr Einfluss auf die errechnete Zuordnung, also im Wesentlichen die Gewichtung der Parameter, die Informationen zum Zustandekommen der Parameter / Eingangsvariablen (bspw. ob der Parameter „Wohnumfeld“ statistisch hochgerechnet wurde), eine Erklärung, weshalb der Betroffene einem bestimmten Bewertungsergebnis zugeordnet wurde und eine Aufzählung der Profilkategorien, die für eine Zuordnung möglich sind, zu beauskunften wären (so Zavadil in Dako 2020/33 für die Auskunft bei einer „Automatisierten Entscheidungsfindung“, „Der besondere Auskunftsanspruch über die involvierte Logik einer Datenverarbeitung“ mwN) oder ähnliche dem Informationsgehalt gleichwertige Informationen zu geben, die den Betroffenen in die Lage versetzen, seine Rechte auf Richtigstellung, Löschung und Überprüfung der Rechtmäßigkeit wahrzunehmen.

 

 

Betriebs- und Geschäftsgeheimnis als „Schranke“ für die Auskunft

 

Die DSB kommt zum Schluss, dass nicht der konkrete Algorithmus zu beauskunften ist, oder der Source Code, der Kompilationscode oder die vollständige Dokumentation, sondern lediglich Informationen für Betroffene im konkreten Einzelfall, die es der betroffenen Person ermöglichen, die durchgeführte Zuordnung zu einem Geo_Milieu auch zu überprüfen und gegebenenfalls auch ein Recht auf Berichtigung durchzusetzen.

 

Die DSB führt auch generell zur Beschränkung des Auskunftsrechts durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aus, dass dies eine Ausnahme vom im Verfassungsrang stehenden Recht auf Auskunft darstellt, die jedenfalls eng auszulegen ist.

 

 

Kein Anspruch auf Offenlegung des Algorithmus bzw. der Berechnungslogik

 

Die DSB ist der Ansicht, dass dies für das Auskunftsbegehren nicht zwecknotwendig ist, und sich auch nicht aus Art 15 Abs 1 lit h DSGVO ergibt, der von „aussagekräftigen Informationen zur involvierten Logik und deren Auswirkungen“ spricht, nicht aber von der involvierten Logik selbst.

 

 

13.06.2021, Autor

 

Michael Schweiger, zert DSBA


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