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Google Fonts Verfahren nun bei WKStA

Mit heutiger Note der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt wurde Dr. Thomas Schweiger als Vertreter mehrerer Privatbeteiligter informiert, dass das Verfahren nun an die WKStA abgetreten wurde.

 

Die Note vom 17.01.2023 lautet: 

 

 

Der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wird das Ermittlungsverfahren gegen ..  und .. § 20a Abs 1 Z 1 StPO abgetreten.

 

 

 

Die WKStA ist zentral u.a. für Wirtschaftsstrafsachen, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der durch die Tat herbeigeführte Schaden 5 000 000 Euro übersteigt oder sich der Vorsatz darauf erstreckt.

 

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten, und derzeit ist nicht absehbar, welche konkreten Auswirkungen dies auf das Ermittlungsverfahren hat, und ob dies zur Verzögerung oder eventuell Beschleunigung der Ermittlungen führt.

 

 

 

§ 20 a (1) Z 1 Strafprozessordnung lautet:

 

Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung
von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA)

 

Der WKStA obliegt für das gesamte Bundesgebiet die Leitung des Ermittlungsverfahrens, dessen Beendigung im Sinne des 10. und 11. Hauptstücks sowie die Einbringung der Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren und im Verfahren vor dem Oberlandesgericht wegen folgender Vergehen oder Verbrechen:

 

1. Veruntreuung, schwerer oder gewerbsmäßig schwerer Betrug, betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch, Untreue, Förderungsmissbrauch, betrügerische Krida, ausgabenseitiger Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und missbräuchliche Verwendung von Mitteln und Vermögenswerten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, soweit auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass der durch die Tat herbeigeführte Schaden 5 000 000 Euro übersteigt oder sich der Vorsatz darauf erstreckt (§ 133 Abs. 2 zweiter Fall, § 147 Abs. 3, § 148 zweiter Fall, § 148a Abs. 2 zweiter Fall, § 153 Abs. 3 zweiter Fall, § 153b Abs. 4, § 156 Abs. 2 168c Abs. 4 und § 168d Abs. 3 StGB);

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Kommentare: 2
  • #1

    Uwe Mutz (Mittwoch, 18 Januar 2023 18:26)

    Dass sich die WKStA nun damit beschäftigt, ist meines Erachtens ein gutes Zeichen.

  • #2

    JCfUZQsq (Montag, 06 Februar 2023 17:41)

    1