Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz (Oö. ITEG): Das neue KI- und Digitalgesetz für Oberösterreich

 

Das Oö. Informationstechnologien-Einsatz-Gesetz (Oö. ITEG) ist das neue Landesgesetz, das den Rahmen für den Einsatz moderner Informationstechnologien und insbesondere von Künstlicher Intelligenz (KI) in der öffentlichen Verwaltung Oberösterreichs setzt. Es ist am 12. Juni 2025 kundgemacht worden und zielt darauf ab, die digitale Transformation der Verwaltung zu fördern und klare Regeln für den verantwortungsvollen Umgang mit KI-Systemen zu schaffen.

Was regelt das OÖ. ITEG?

1. Förderung der digitalen Transformation

  • Ziel ist die effizientere, schnellere und transparentere Abwicklung von Bürgeranliegen durch den Einsatz moderner Technologien.

  • Das Gesetz schafft die Voraussetzungen, damit Verwaltungsvorgänge künftig stärker automatisiert und digitalisiert werden können.

2. Rahmen für Künstliche Intelligenz 

  • Das Oö. ITEG orientiert sich an der neuen EU-KI-Verordnung, geht aber darüber hinaus und regelt vor allem sogenannte Nicht-Risiko-Systeme sowie die automatisierte Entscheidungsfindung, die nicht auf EU-Ebene erfasst sind.

  • Die öffentliche Verwaltung kann sogenannte KI-Reallabore nutzen, um vertrauenswürdige KI-Anwendungen zu testen und weiterzuentwickeln.

  • Das Gesetz legt fest, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten für das Training und die Entwicklung von KI-Systemen verarbeitet werden dürfen – selbstverständlich unter strenger Einhaltung der Datenschutzvorgaben.

3. Automatisierte Entscheidungen in der Privatwirtschaftsverwaltung
  • Erlaubt wird der Einsatz automatisierter Systeme zur Entscheidungsfindung, etwa zur Bearbeitung von Förderanträgen oder anderen Verwaltungsakten in der Privatwirtschaftsverwaltung.

  • Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Entscheidungen schneller und nachvollziehbarer zu machen.

  • Als erfolgreicher Testlauf gilt die automatische Abwicklung des Wohn- und Energiekostenbonus, bei dem rund 94% der Anträge automatisiert bearbeitet wurden.

  • Mögliche Einsatzgebiete sind:
    Vorbereiten und Durchführen von Leistungsgewährungen (zB Förderungen), etwa beim Feststellen des Vorliegens der Voraussetzungen und der Höhe einer Leistung, Sicherstellen einer hohen Datenqualität, Feststellen von Kostenersatzpflichten und Kontrollieren der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezugs

4. Datenschutz und Transparenz

  • Die Verarbeitung personenbezogener Daten für KI-Systeme ist nur unter strengen Bedingungen und im Einklang mit den Datenschutzgesetzen zulässig.

  • Das Gesetz verpflichtet die Verwaltung zu einem verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit neuen Technologien.

 

Bedeutung für Bürger:innen und Unternehmen

 

Bürger:innen profitieren von einer schnelleren Bearbeitung ihrer Anliegen und mehr Transparenz bei Verwaltungsentscheidungen.

 

Unternehmen und Start-ups erhalten einen klaren Rechtsrahmen für die Entwicklung und das Testen von KI-Anwendungen in Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand.

 

Die Verwaltung wird effizienter und moderner, Oberösterreich positioniert sich als Vorreiter in der digitalen Transformation.

 

Mit dem Oö. ITEG setzt Oberösterreich ein starkes Signal für die Digitalisierung und den verantwortungsvollen Einsatz von KI im öffentlichen Sektor. Das Gesetz schafft Rechtssicherheit, fördert Innovation und sorgt dafür, dass der Schutz personenbezogener Daten auch in der digitalen Verwaltung höchste Priorität behält.

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