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Übermittlung eines Strafurteils per WhatsApp zwischen Privaten zur Verwendung in einem anderen Strafverfahren: keine Haushaltsausnahme und DSGVO-Verletzung
Kurz-Info · 10. Februar 2023
Die Übermittlung eines Strafurteils per WhatsApp (im Volltext & nicht anonymisiert) an einen Dritten verletzt die betroffene Person im Recht auf Geheimhaltung