Artikel mit dem Tag "Ablaufdatum"



Marketing - ein Widerspruch bei Direktwerbung wirkt dauerhaft und hat kein Ablaufdatum - auch ein nochmaliger Kauf führt nicht zur Aufhebung - erst ein Widerruf
Das Versenden eines Werbemittels per Post an Interessenten oder Kunden bedarf keiner Einwilligung. Marketing per Post kann auf das berechtigte Interesse eines Unternehmens, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Umsatz zu generieren, gestützt werden (Art 6 Ab 1 lit f DSGVO). Wenn jedoch die betroffenen Personen nach der Zusendung (oder auch davor) Widerspruch erheben, dann hat dieser absolute Wirkung und ist zu akzeptieren (Art 21 (3) DSGVO) und auch für die Zukunft zu respektieren.