Bisher gilt, dass die Informationspflicht nach Art 13 DSGVO entfällt, wenn und soweit die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt. (Art 13 Abs 4 DSGVO) Der Verantwortliche hat bei der Datenerhebung die betroffenen Personen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten umfassend und transparent in Kenntnis zu setzen. Bisher ist es so, dass die Informationspflicht nur entfällt, wenn die betroffene Person bereits über die Informationen verfügt (Art 13 (4) DSGVO);...