N26 (eine Online-Bank) speicherte zu viele Daten von ehemaligen Kunden. Der Berliner Datenschutzbeauftragte verhängte eine empfindliche Geldbuße für eine „schwarze Liste“.
Die Datenschutzbehörde hat vor einiger Zeit, den Entwurf zur Datenschutz-Folgenabschätzung Verordnung („DSFA-V“) an die Amtsparteien versendet. Der Europäische Datenschutzausschuss hat dazu Stellung genommen. Eine Veröffentlichung der DSFA-V im Bundesgesetzblatt ist noch nicht erfolgt. Was ist zu erwarten?
Wir haben eine EU. Wir haben eine DSGVO. Die Risiken, die sich aus der Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergeben, sollten für alle natürlichen Personen gleich sein. Aber wir brauchen mindestens 22 black lists.