Anmeldung zu unserem Newsletter

... melden Sie sich an um aktuelle Infos zu erhalten


zum dataprotect-Newsletter anmelden

* indicates required
/ ( mm / dd )

View previous campaigns.

Einwilligungserklärung /
Risikohinweis zum Datentransfer (Art 49 Abs 1 lit a DSGVO):

Wenn Sie sich zum Newsletter anmelden, werden Ihre Daten auch von unserem Auftragsverarbeiter in den USA (MailChimp:

The Rocket Science Group LLC d/b/a Mailchimp Intuit Inc) verarbeitet. Dieser Auftragsverarbeiter ist nach dem EU US Data Privacy Framework registriert bzw. zertifiziert, sodass die Datenübermittlung in die USA an diesen Empfänger zulässig ist.
https://www.dataprivacyframework.gov/list

 

Widerrufsinformation:
Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies kann per E-Mail oder auf jede sonstige Art erfolgen. Der Widerruf bewirkt, dass wir Ihnen keine Informationen mehr zusenden werden.


Datenschutz-Information zum Newsletter


Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, erteilen Sie die Einwilligung ihre E-Mail-Adresse (und wenn angegeben ihren Namen und Vornamen und Geburtsdatum - wobei diese nicht zwingend notwendig ist) (Datenkategorien) automationsunterstützt zu verarbeiten, dh zu speichern. 


Wir verarbeiten diese Informationen auch zur Zusendung unseres Newsletters "dataprotect" (Thema: Datenschutz) (Zweck der Datenverarbeitung).

 

 

Warum sollen Sie uns Ihren Namen und Vornamen sowie ein Geburtsdatum bekannt geben?

Name und Vorname ermöglichen es uns, den Newsletter zu personalisieren. Die Angabe ist freiwillig, und Sie können diese Angabe jederzeit selbst wieder ändern.


Das Geburtsdatum ermöglicht es uns, und Ihnen zum Geburtstag zu gratulieren und die Beiträge auf bestimmte Altersgruppen abzustimmen.

 

Zur Abwicklung des Versandes der Mails verwenden wir als Auftragsverarbeiter: MailChimp – einem Dienstleister mit Sitz in den USA (nähere Informationen dazu erhalten Sie hier). Die Datenübermittlung ist aufgrund der Registrierung nach dem EU-US Data Privacy Framwork zulässig, und kann auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU gestützt werden.

 

Wir verarbeiten auch bestimmte Daten bei der Anmeldung zum Newsletter sowie beim Versand desselben. 

 

Die versendeten Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei. Beim Öffnen des Newsletters erfolgt eine Reaktion an Mail Chimp, die es uns ermöglicht, die Reichweite des Newsletters und auch ihre Reaktionen zu analysieren, und es werden folgende Informationen gespeichert: 

 

technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, die IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs.

 

Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. 

 

Wir erheben auch die Reaktion auf unseren Newsletter bei den Empfängern, und wir stellen fest, ob ein versendeter Newsletter geöffnet wurde, und welche Beiträge und Links angeklickt wurden. Dies beruht auf unserem berechtigten Interesse, den Newsletter möglichst interessant zu gestalten, und zu wissen, welche Empfänger wie aus unseren Newsletter reagieren, und ob wir unseren Bekanntheitsgrad steigern können. Wir können diese Informationen können den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Wir versichern Ihnen, dass es nicht unser Ansinnen ist, Ihr Verhalten zu beobachten oder zu analysieren. Sie haben das Recht gegen diese Art der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Da jedoch Direktmarketing von der DSGVO (siehe ErwG 47 S 7) als berechtigtes Interesse angesehen wird, und wir ansonsten nicht erkennen können, ob es Reaktionen auf unseren Newsletter gibt, gehen wir davon aus, dass Ihre Rechte und Freiheiten nicht übermäßig beeinträchtigt sind, uns ein Widerruf nur in besonderen Einzelfällen gerechtfertigt ist. 

 

Die Auswertung dient dazu, die Reaktionen der Newsletterabonennenten zu erfassen, und die Inhalte des Newsletters gezielt auf das Publikum abzustimmen, da wir zB ersehen könne, welche Informationen in den Newslettern besondere Aufmerksamkeit hervorrufen, und welche nicht.

 

Es ermöglicht uns auch, unterschiedliche Newsletter - abgestimmt auf das bisherige Nutzerverhalten - zielgerichtet zu versenden.

 

  
Verantwortlicher: dataprotect schweiger.legal Rechtsanwälte OG,
Huemerstr.
1, A-4020 Linz,
Email-Adresse: 
[email protected]
siehe:
www.schweiger.legal

 

Die Daten werden nicht an Dritte für deren eigene Zwecke weitergegeben (Empfänger). 

Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, da dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sie haben folgende Rechte (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen):

·       Auskunftsrecht, 

·       Recht auf Berichtigung, 

·       Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung;

·       Sie können die Einwilligung jederzeit (für die Zukunft) widerrufen.

·       Sie haben ein Recht auf Widerspruch (in Bezug auf die Analyse Ihres Verhaltens als Reaktion auf die Zusendung des Newsletters).

 

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an o[email protected] oder schreiben Sie uns an die oben angegebene Anschrift.

 

Es besteht auch ein Beschwerderecht einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) 


Da die Verarbeitung der Daten auf der Einwilligung (= Grundlage für die Rechtmäßigkeit) beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen und Sie erhalten keinen Newsletter mehr. Die Daten werden dann lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Rechtsbeziehung (z.B. Dokumentation der Einwilligung, Zusendung der Newsletter) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

 

Den Widerruf der Einwilligung richten Sie bitte an o[email protected] (sie können uns aber auch anrufen oder auf andere Art vom Widerruf der Einwilligung verständigen). Sie finden auch in jedem zugesandten Newsletter eine Widerrufsmöglichkeit.


Löschfrist: Die Daten werden nach drei (3) Jahren nach der letzten Verwendung gelöscht; nach einem Widerruf der Einwilligung werden die Daten nicht mehr für die Zusendung weiterer Informationen verwendet..

 

 

Version 2.3. / Fassung 30.01.2024

 




unsere Publikationen finden sie auch auf dieser Website ... hier eine kleine Auswahl

DSGVO: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Datenschuz Konkret, April 2017 

(DaKO 2/2017)

Die DSGVO schreibt verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Doch wann benötigt ein Unternehmen nun einen Datenschutzbeauftragten?

 

In diesem Artikel finden Sie die Antwort auf diese Frage.

 


Der Mindestbuchpreis im grenzüber-schreitenden Internethandel

gemeinsam mit Mag. Wolfgang Lackner

Zeitschrift für Informationsrecht (ZIIR 2016/4, 400)

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Unionsrechtswidrigkeit eines unterschiedlichen Mindestbuchpreises in Ö und D.

 

Dienstleistervertrag bei Datenverarbeitung und Verpflichtung zur Rückgabe bei Beendigung

lex:itec (2010/04, Seite 18)

In welcher Form muss der Dienstleister (Auftragsdaten-verarbeiter) bei Beendigung des Vertrages die "Daten" zurückgeben. Kann der Auftraggeber verlangen, dass er diese in sein Datensystem einlesen kann?

Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht. Dargestellt am Beispiel "Facebook"

gemeinsam mit Mag. Andrea Kern Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2013, 302)

 

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Auswirkungen von (negativen) Facebook-Posts auf das Arbeitsverhältnis.



 

IRIS 2008 Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion): 
Gebrauchtsoftwarehandel in Österreich und Deutschland

IRIS 2007 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
Kann die Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen vermieden werden?

lex:itec (Ausgabe 5/2006)      
Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen   

IRIS 2005 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):         
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

 

BVwG: Weitergabe von Vermögensbekenntnis an Mandant rechtmäßig

 

BVwG: Weitergabe an Mandant rechtmäßig | dataprotect.at

 

 

Behörde/Gericht: BVwG

Datum: 06.05.2026

Geschäftszahl: W292 2320281-1

Rechtssatz

Die Weitergabe von Unterlagen eines Prozessbeteiligten durch einen Rechtsanwalt an seinen Mandanten zur Wahrung des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren verstößt nicht gegen das Recht auf Geheimhaltung nach der DSGVO.

 

Sachverhalt

Der Kläger eines Amtshaftungsverfahrens wurde vom Gericht aufgefordert, ein Vermögensverzeichnis mit Beilagen einzureichen, da ihm Verfahrenshilfe gewährt worden war.

Der Rechtsanwalt der beklagten Partei erhielt diese Unterlagen vom Gericht zur allfälligen Äußerung und leitete sie an seinen Mandanten weiter.

Der Kläger beschwerte sich bei der Datenschutzbehörde und behauptete, die Unterlagen wären ohne Berechtigung an nicht am Verfahren beteiligte Dritte weitergegeben worden.

Die Datenschutzbehörde wies die Beschwerde ab; der Kläger erhob Bescheidbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

 

Rechtliche Begründung

Das BVwG bestätigte die Datenschutzbehörde.

Zunächst wurde festgestellt, dass die Weiterleitung an Dritte nicht nachgewiesen wurde – der Kläger konnte seine entsprechenden Vorwürfe nicht substantiiert darlegen. Soweit die Unterlagen an die beklagte Partei (vertreten durch ihren Rechtsanwalt) weitergeleitet wurden, war dies rechtmäßig.

Das Recht auf faires Verfahren nach Art. 6 EMRK gebietet, dass die Parteien eines Zivilverfahrens Kenntnis von vorgelegten Beweisen und Unterlagen nehmen und sich dazu äußern können (rechtliches Gehör). Der Rechtsanwalt ist gemäß § 9 RAO befugt, alles zur Vertretung seiner Partei Dienliche vorzubringen. Die Datenverarbeitung war nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO durch das berechtigte Interesse an der Verteidigung von Rechtsansprüchen gerechtfertigt. Der Kläger konnte keine überw iegenden eigenen Interessen nachweisen.

 

Fazit

Das BVwG bestätigte, dass ein Rechtsanwalt Unterlagen, die ihm vom Gericht zur Wahrung des rechtlichen Gehörs seines Mandanten übermittelt wurden, an diesen weitergeben darf, ohne gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Dies ist eine Anwendung des DSGVO-Grundsatzes der verhältnismäßigen Datenverarbeitung im Kontext der Rechtsverteidigung. Die Entscheidung unterstreicht das Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Verfahrensgerechtigkeit zugunsten des fairen Verfahrens.

 

Was bedeutet das für Verantwortliche?

Rechtsanwälte und Prozessparteien sollten beachten:

(1) Die Weitergabe von Unterlagen an den eigenen Mandanten zu Verteidigungszwecken ist regelmäßig zulässig, wenn diese vom Gericht zur Äußerung vorgelegt wurden.

(2) Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs schützt diese Praxis unter Umständen verfassungsrechtlich ab.

(3) Wer eine Datenschutzverletzung rügen möchte, muss substanziiert darlegen, an wen Daten weitergeleitet wurden – bloße Behauptungen genügen nicht.

(4) Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragte sollten Rechtsanwälte instruieren, dass Weitergaben an nur den Mandanten begrenzt bleiben und über weitere Empfänger dokumentiert werden.

 

Originalentscheidung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20260506_W292_2320281_1_00

0 Kommentare

Inkassoinstitute - Forderungsbetreibung - Datenschutz - Inkassobüros sind Verantwortliche und zur Datenverarbeitung von Schuldnerdaten berechtigt

mehr lesen 0 Kommentare

BVwG: Heimliche Gesprächsaufzeichnung ohne Einwilligung verletzt Geheimhaltungsrecht

mehr lesen 0 Kommentare

Pseudonyme in öffentlichen Foren: Wann gelten Gesundheitsdaten als "öffentlich gemacht"?

mehr lesen 0 Kommentare

Deep-Fakes - erste Entscheidung des OLG Wien zur Bildern - Kennzeichnung als KI-generiert hilft

mehr lesen 0 Kommentare

Jobangebot mit den historischen Gehaltsdaten an ehemalige Mitarbeiter:innen - datenschutzrechtlich unzulässig

mehr lesen 0 Kommentare

BVwG zur unzulässigen Datenübermittlung in ein Drittland

Datenübermittlung in die USA (vor EU-US-DPF):
BVwG bestätigt Verletzung von Art. 44 DSGVO

mehr lesen 0 Kommentare

BVwG: Brief von der Bank an den Arbeitsplatz ist kein DSGVO-Verstoß

mehr lesen 0 Kommentare

Kein "Recht auf Verarbeitung": DSB weist Beschwerde gegen Datenlöschung ab

mehr lesen 0 Kommentare

Datenschutzbehörde: Gemeinde - Kundmachung nicht-öffentlicher Tagesordnungspunkte rechtswidrig

mehr lesen 0 Kommentare

Kreditauskunftei - Scoring - Art 22 DSGVO - BVwG: Bonitätsbewertung ohne Auswirkung ist keine automatisierte Entscheidung iSd Art 22

mehr lesen 0 Kommentare

Tod des Beschwerdeführers - Verfahren wird beendet

mehr lesen 0 Kommentare

Anrede mit Herr oder Frau im Online-Shop - das verletzt den Grundsatz der Datenminimierung - außer es ist optional - Handlungsbedarf für Shop-Betreiber

mehr lesen 0 Kommentare