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Einwilligungserklärung /
Risikohinweis zum Datentransfer (Art 49 Abs 1 lit a DSGVO):

Wenn Sie sich zum Newsletter anmelden, werden Ihre Daten auch von unserem Auftragsverarbeiter in den USA (MailChimp:

The Rocket Science Group LLC d/b/a Mailchimp Intuit Inc) verarbeitet. Dieser Auftragsverarbeiter ist nach dem EU US Data Privacy Framework registriert bzw. zertifiziert, sodass die Datenübermittlung in die USA an diesen Empfänger zulässig ist.
https://www.dataprivacyframework.gov/list

 

Widerrufsinformation:
Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies kann per E-Mail oder auf jede sonstige Art erfolgen. Der Widerruf bewirkt, dass wir Ihnen keine Informationen mehr zusenden werden.


Datenschutz-Information zum Newsletter


Wenn Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, erteilen Sie die Einwilligung ihre E-Mail-Adresse (und wenn angegeben ihren Namen und Vornamen und Geburtsdatum - wobei diese nicht zwingend notwendig ist) (Datenkategorien) automationsunterstützt zu verarbeiten, dh zu speichern. 


Wir verarbeiten diese Informationen auch zur Zusendung unseres Newsletters "dataprotect" (Thema: Datenschutz) (Zweck der Datenverarbeitung).

 

 

Warum sollen Sie uns Ihren Namen und Vornamen sowie ein Geburtsdatum bekannt geben?

Name und Vorname ermöglichen es uns, den Newsletter zu personalisieren. Die Angabe ist freiwillig, und Sie können diese Angabe jederzeit selbst wieder ändern.


Das Geburtsdatum ermöglicht es uns, und Ihnen zum Geburtstag zu gratulieren und die Beiträge auf bestimmte Altersgruppen abzustimmen.

 

Zur Abwicklung des Versandes der Mails verwenden wir als Auftragsverarbeiter: MailChimp – einem Dienstleister mit Sitz in den USA (nähere Informationen dazu erhalten Sie hier). Die Datenübermittlung ist aufgrund der Registrierung nach dem EU-US Data Privacy Framwork zulässig, und kann auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU gestützt werden.

 

Wir verarbeiten auch bestimmte Daten bei der Anmeldung zum Newsletter sowie beim Versand desselben. 

 

Die versendeten Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei. Beim Öffnen des Newsletters erfolgt eine Reaktion an Mail Chimp, die es uns ermöglicht, die Reichweite des Newsletters und auch ihre Reaktionen zu analysieren, und es werden folgende Informationen gespeichert: 

 

technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, die IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs.

 

Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt. 

 

Wir erheben auch die Reaktion auf unseren Newsletter bei den Empfängern, und wir stellen fest, ob ein versendeter Newsletter geöffnet wurde, und welche Beiträge und Links angeklickt wurden. Dies beruht auf unserem berechtigten Interesse, den Newsletter möglichst interessant zu gestalten, und zu wissen, welche Empfänger wie aus unseren Newsletter reagieren, und ob wir unseren Bekanntheitsgrad steigern können. Wir können diese Informationen können den einzelnen Newsletterempfängern zugeordnet werden. Wir versichern Ihnen, dass es nicht unser Ansinnen ist, Ihr Verhalten zu beobachten oder zu analysieren. Sie haben das Recht gegen diese Art der Verarbeitung ihrer Daten zu widersprechen. Da jedoch Direktmarketing von der DSGVO (siehe ErwG 47 S 7) als berechtigtes Interesse angesehen wird, und wir ansonsten nicht erkennen können, ob es Reaktionen auf unseren Newsletter gibt, gehen wir davon aus, dass Ihre Rechte und Freiheiten nicht übermäßig beeinträchtigt sind, uns ein Widerruf nur in besonderen Einzelfällen gerechtfertigt ist. 

 

Die Auswertung dient dazu, die Reaktionen der Newsletterabonennenten zu erfassen, und die Inhalte des Newsletters gezielt auf das Publikum abzustimmen, da wir zB ersehen könne, welche Informationen in den Newslettern besondere Aufmerksamkeit hervorrufen, und welche nicht.

 

Es ermöglicht uns auch, unterschiedliche Newsletter - abgestimmt auf das bisherige Nutzerverhalten - zielgerichtet zu versenden.

 

  
Verantwortlicher: dataprotect schweiger.legal Rechtsanwälte OG,
Huemerstr.
1, A-4020 Linz,
Email-Adresse: 
office@dataprotect.at
siehe:
www.schweiger.legal

 

Die Daten werden nicht an Dritte für deren eigene Zwecke weitergegeben (Empfänger). 

Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt, da dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sie haben folgende Rechte (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen):

·       Auskunftsrecht, 

·       Recht auf Berichtigung, 

·       Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung;

·       Sie können die Einwilligung jederzeit (für die Zukunft) widerrufen.

·       Sie haben ein Recht auf Widerspruch (in Bezug auf die Analyse Ihres Verhaltens als Reaktion auf die Zusendung des Newsletters).

 

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an office@dataprotect.at oder schreiben Sie uns an die oben angegebene Anschrift.

 

Es besteht auch ein Beschwerderecht einer Aufsichtsbehörde, in Österreich ist dies die Österreichische Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) 


Da die Verarbeitung der Daten auf der Einwilligung (= Grundlage für die Rechtmäßigkeit) beruht, können Sie diese jederzeit widerrufen und Sie erhalten keinen Newsletter mehr. Die Daten werden dann lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Rechtsbeziehung (z.B. Dokumentation der Einwilligung, Zusendung der Newsletter) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.

 

Den Widerruf der Einwilligung richten Sie bitte an office@dataprotect.at (sie können uns aber auch anrufen oder auf andere Art vom Widerruf der Einwilligung verständigen). Sie finden auch in jedem zugesandten Newsletter eine Widerrufsmöglichkeit.


Löschfrist: Die Daten werden nach drei (3) Jahren nach der letzten Verwendung gelöscht; nach einem Widerruf der Einwilligung werden die Daten nicht mehr für die Zusendung weiterer Informationen verwendet..

 

 

Version 2.3. / Fassung 30.01.2024

 




unsere Publikationen finden sie auch auf dieser Website ... hier eine kleine Auswahl

DSGVO: Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten

Datenschuz Konkret, April 2017 

(DaKO 2/2017)

Die DSGVO schreibt verpflichtend einen Datenschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen vor. Doch wann benötigt ein Unternehmen nun einen Datenschutzbeauftragten?

 

In diesem Artikel finden Sie die Antwort auf diese Frage.

 


Der Mindestbuchpreis im grenzüber-schreitenden Internethandel

gemeinsam mit Mag. Wolfgang Lackner

Zeitschrift für Informationsrecht (ZIIR 2016/4, 400)

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Unionsrechtswidrigkeit eines unterschiedlichen Mindestbuchpreises in Ö und D.

 

Dienstleistervertrag bei Datenverarbeitung und Verpflichtung zur Rückgabe bei Beendigung

lex:itec (2010/04, Seite 18)

In welcher Form muss der Dienstleister (Auftragsdaten-verarbeiter) bei Beendigung des Vertrages die "Daten" zurückgeben. Kann der Auftraggeber verlangen, dass er diese in sein Datensystem einlesen kann?

Die Bedeutung der Nutzung von Social Media im Entlassungsrecht. Dargestellt am Beispiel "Facebook"

gemeinsam mit Mag. Andrea Kern Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS 2013, 302)

 

Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Frage der Auswirkungen von (negativen) Facebook-Posts auf das Arbeitsverhältnis.



 

IRIS 2008 Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion): 
Gebrauchtsoftwarehandel in Österreich und Deutschland

IRIS 2007 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):
Kann die Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen vermieden werden?

lex:itec (Ausgabe 5/2006)      
Gebührenpflicht von Softwarelizenzverträgen   

IRIS 2005 - Tagungsband, (Internationales Recht der Informatik Symposion):         
E-Commerce: Verantwortlichkeit für Unternehmen und vertretungsbefugte Organe aus verwaltungsstrafrechtlicher und strafrechtlicher Sicht

 

Ein analog geführter Bauakt stellt kein Dateisystem iSd DSGVO dar, sodass die DSGVO nicht anwendbar ist und keine Auskunft iSd Art 15 DSGVO zu erteilen ist

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Die DSB hat keine Feststellungskompetenz für in der Vergangenheit erfolgte Datenschutzverletzungen, wenn diese bereits iSd § 24 (6) DSG beseitigt wurde

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Es ist zulässig, im Warenwirtschaftssystem einen missliebigen Kunden zu kennzeichnen

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Nach dem OGH entscheidet nun auch das BVwG im Interesse des Dienstgebers bei der Einsichtnahme in berufliche E-Mails nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

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Die Veröffentlichung eines Fotos durch eine politische Gruppierung auf Social Media kann Schadenersatz rechtfertigen. Der OGH bestätigte dies am 20.12.2023.

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Der EuGH legt die Latte für den Schadenersatz nach Art 82 DSGVO wieder etwas höher -> nur die Datenweitergabe allein reicht nicht aus

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eine weitere DSGVO-Strafe: unzulässige Videoüberwachung im Arbeitnehmerbereich führt in Österreich zu einer DSGVO-Strafe in Höhe von EUR 20.000

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