Anfrage bei der französischen Datenschutzbehörde zu Facebok Fanpages



Ist die Facebook Fanpage der CNIL dsgvo-konform?


Die deutsche Datenschutzkonferenz vertritt die Ansicht, dass Facebook Fanpages nicht dsgvo-konform betrieben werden können. 

 

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) betreibt eine Fanpage. Ein "unauflösbarer" Widerspruch in Zeiten der DSGVO?

 

Ich habe der CNIL eine Anfrage gestellt (siehe oben) und warte auf die Antwort. 

 

Die Facebook Fanpage der CNIL ist hier erreichbar.


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Kommentare: 2
  • #1

    David Schwarz (Dienstag, 21 Mai 2019 07:26)

    Das kann man eventuell mit dem öffentlichen Beratungsauftrag der CNIL argumentieren, auf Facebook gibts mehr Reichweite �

  • #2

    Schweiger Thomas (Dienstag, 21 Mai 2019 07:31)

    Die Rechtsgrundlage sehe ich nicht als Problem. Eher die Informationspflicht bzw die Notwendigkeit, eine Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit abzuschließen sowie die gemeinsame Haftung.