Datenschutz macht Schule ?



Die DSB hatte sich in einem Verfahren (Bescheid vom 2.8.2019, DSB-D123.594/003-DSB/2019, nicht rechtskräftig) mit der Frage der Offenlegung der Zusammensetzung einer Schulenote an andere Personen als die betroffenen Schüler_Innen auseinanderzusetzen.


Der Sachverhalt

 

Zwei Klassensprecher kontaktierten eine Lehrkraft, weil es Unstimmigkeiten bei der Zusammensetzung von Noten von Schüler_Innen in der Klasse gab.

 

Die Lehrkraft hat den Klassensprechern die genaue Zusammensetzung der Noten von bekannt gegeben, damit diese Unklarheiten beseitigt werden konnten.

 

 

 

Die Entscheidung

 

1.   Das Recht auf Geheimhaltung kann in jeder Form, auch durch eine mündliche Mitteilung verletzt werden.

 

2.   Eine Schulnote sowie deren Zusammensetzung bzw. Zustandekommen sind – und das ist nicht verwunderlich –personenbezogene Daten gemäß Art 4 Abs 1 DSGVO.        

 

3.   Die Daten über die Zusammensetzung der Noten sind nicht allgemein verfügbar, da nicht nur die Note per se Gesprächsinhalt, sondern vielmehr eine detaillierte Information über das Zustandekommen der Note war. Es gibt zwar § 6 Abs 2 Leistungsbeurteilungsverordnung, die jedoch diese Vorgehensweise der Lehrkraft nicht deckt.
Die DSB ging davon aus, dass die genaue Zusammensetzung der Note den Klassensprechern nicht bekannt gewesen ist. Die Mitteilung bzw. Offenlegung hat daher neue Informationen enthalten, die nach Ansicht der DSB schutzwürdig waren.         

 

4.   Im Rahmen einer Interessensabwägung kam die DSB zum Schluss, dass die „Umstimmigkeiten im Klassenverband“ bzw. die Bereinigung derselben, es nicht rechtfertigen, dass die Zusammensetzung der Notengebung den Klassensprechern offengelegt wird, da es ein gelinderes Mittel als die genaue Zusammensetzung der Note gegeben hätte.       

 

5.   Die Datenschutzbehörde hat daher festgestellt, dass eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung vorlag.   
        

 

 

 

Der Bescheid ist nicht rechtskräftig!

 

17.10.2019, Autor: 

Michael Schweiger, zert DSBA


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Lehrkraft gibt Klassensprechern die Zusa
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