Steuerung von Abläufen und deren Optimierung steht oft im Widerstreit mit "Überwachung" oder "Kontrolle" von Mtiarbeiter*Innen. Zum möglichst effizienten Einsatz von Ressourcen ist es notwendig, detaillierte Informationen über Abläufe zu erheben. Dies geht meist mit der Erhebung von Daten über die Arbeitsabläufe von Mitarbeiter*Innen einher. In Deutschland ergab sich daraus ein Rechtsstreit zwischen Amazon Logistik Winsen GmbH und der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die DSB hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Kontrolle von E-Mail-Protokollen aller Angestellten zur Prüfung einer bestimmten Empfängerdomain bei Verdacht der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses im Arbeitsverhältnis zulässig ist oder nicht. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Im Jahresbericht des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 2021 findet sich ein Abschnitt zur Videoüberwachung in Kindergärten.
Darf ein Immobilienentwickler auf Grundbuchsdaten zurückgreifen und Eigentümer anschreiben?
In Deutschland kam es zu einer DSGVO-Strafe gegen ein Bauträgerunternehmen und einen Vermessungsingenieur in Höhe von 50.000 Euro und 5.000 Euro
Ein Erkenntnis des BVwG vom 20.10.2021 beurteilt die Lernsieg APP zur Bewertung von Lehrer*Innen als zulässig. Das berechtigte Interesse der "Öffentlichkeit" an der Bewertung des beruflichen Verhaltens von Lehrer*Innen überwiegt deren Geheimhaltungsinteressen.
Die DSB sowie das BVwG haben sich mit der Frage beschäftigt, ob der Elternverein einer Schule eine Beschwerde eines Elternteils bezüglich schulischer Belange an die Schulde und an die Bildungsdirektion weiterleiten darf, oder ob dies eine Verletzung des Rechts auf Geheimhaltung darstellt.
Ein Politiker veröffentlichte ein Foto auf Facebook, auf dem Personen eindeutig erkennbar waren. Es wurde bei einer Informationsveranstaltung zu einer Ampelanlage angefertigt, und 4 Jahres später auf Facebook veröffentlicht.
Die Aufsichtsbehörde sprach eine Verwarnung aus, die von den Instanzen bestätigt wurde.