E-Mail-Weiterleitung mit „Advokatenhansl“ war keine Datenschutzverletzung Bundesverwaltungsgericht, 08.05.2025, GZ W274 2257892-1/12E Rechtssatz: Die Weiterleitung einer E-Mail mit personenbezogener E-Mail-Adresse durch den Geschäftsführer eines Unternehmens an einen Dritten war im konkreten Fall durch berechtigte Interessen gerechtfertigt. Sachverhalt Ein deutscher Betroffener wandte sich Anfang 2022 an ein österreichisches Unternehmen, das Heizungsregler herstellt, um ein Passwort zu...
Strafe wegen Videoüberwachung - neun Außen- und Innenkameras führen zu einer Geldstrafe von EUR 1.500.000,— Die Kameraanlage (neun Außen- und Innenkameras) wurde in einem stark von Fußgänger:innen frequentierten Bereich innerhalb von Wien betrieben, sodass es sich mE um die Überwachung einer öffentlichen Fläche, die nicht in der Verfügungsmacht des Verantwortlichen stand handelt. Die DSB reagiert bei derartigen Videoüberwachungen von öffentlichen Bereichen sehr sensibel! Der...
BVwG 11.02.2025 W256 2247121-1/56E - Datenweitergabe durch Baufirma Sachverhalt: Ein Bauherr (Beschwerdeführer) führte eine Datenschutzbeschwerde gegen eine Baufirma. Zwischen dem Beschwerdeführer und der Baufirma bestand eine Geschäftsbeziehung betreffend die Errichtung eines Doppelwohnhauses , die letztlich in einen Rechtsstreit gemündet hat. Beteiligt daran gewesen sei auch ein Nachbar des Beschwerdeführers, der gegen die Bauführung rechtlich vorgegangen sei, und Organe der Gemeinde...
Der OGH hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen, und vertritt dazu eine sehr fortschrittliche Ansicht. Der OGH bejaht ein Recht des Betriebsrates an der (laufenden) Übermittlung der E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden jedenfalls dann, wenn der Betriebsinhaber selbst diese Art der Kommunikation primär für berufliche Zwecke mit den Mitarbeitenden selbst laufend nutzt. Ein Recht des Betriebsrates, auch die private Telefonnummer zur Kommunikation mit den Mitarbeitenden zu erhalten, lehnt der...
Der EuGH hat am 09.01.2025 in der RS Mousse (C-394/23) entschieden, dass aufgrund des Prinzips der Datenminierung (Art 5 Abs 1 lit c DSGVO) die Verarbeitung des Datums "Geschlecht" bei der Datenerhebung iZhg mit Vertragsanbahnungen und/oder -abschlüssen als nicht erforderlich iSd Art 6 Abs 1 lit b DSGVO anzusehen ist. Was den Zweck der Kommunikation betrifft, so kann die ordnungsgemäße Erfüllung eines (Beförderungs-)Vertrags nicht von der Verwendung der Anrede in der Kommunikation des...
Videoüberwachung in einer öffentlichen Schule nur außerhalb des Schulbetriebes und bei berechtigtem Interesse DSB, GZ: 2022-0.858.901 vom 6. September 2023 (Verfahrenszahl: DSB-D213.1508) Es wurde auf eine Entscheidung der Datenschutzkommission (20. Juni 2008, K600.054-001/0002-DVR/2008) im Rahmen der Meldung einer Videoüberwachung in einer öffentlichen Schule explizit verwiesen: „Die Datenschutzkommission geht in ständiger Entscheidungspraxis davon aus, dass Videoüberwachung für...
Die Weiterleitung von Daten aus einem personalisierten, beruflichen E-Mail-Account und die Einsichtnahme durch den Dienstgeber ist durch Art 6 Abs 1 lit f DSGVO gerechtfertigt., insbes. wenn die Anweisung besteht, den E-Mail-Account nur beruflich zu nutzen. Es besteht ein Interesse des Dienstgebers daran, den ungestörten Geschäftsbetrieb sicherzustellen und die beruflichen E-Mails weiterzuleiten. Das BVwG setzte sich auch mit der Frage auseinander, ob die Einrichtung eines auto-reply. Es...
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 7.12.2023 GZ: 2023-0.583.644 (unmittelbar nach der Entscheidung Deutsches Wohnen SE des EuGH) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- gegen eine juristische Person ausgesprochen. Es geht um eine unzulässige Videoüberwachung an einem Arbeitsplatz sowie Verstoß gegen die Verpflichtung ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten iSd Art 30 DSGVO zu führen. Wie kam es zum Verwaltungsstrafverfahren? Dem Verwaltungsstrafverfahren vorangegangen...
In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...