Leistungsauftrag an Behörden



Die DSB hat einer „öffentlichen Stelle“ einen Leistungsauftrag iSd Art 58 Abs 2 lit c DSGVO erteilt, einer auskunftsersuchenden Person Auskunft zu erteilen. § 24 Abs 5 DSG (innerstaatlich) sieht dies nicht vor. Der (öffentlich-rechtliche) Verantwortliche hat Beschwerde an das BVwG erhoben. Mit Entscheidung vom 27.5.2020 (W214 2228346-1) hat nun das BVwG darüber entschieden.

 

Direkte Anwendbarkeit der DSGVO führt zu Leistungsauftrag

Die DSB hat bereits im angefochtenen Bescheid festgehalten, dass die Einschränkung des § 24 Abs. 5 DSG auf Verantwortliche des privaten Bereiches aufgrund des Anwendungsvorranges des Art. 58 Abs. 2 lit. c DSGVO, der eine solche Einschränkung nicht vorsehe, unangewendet zu bleiben hat.

Diese Ansicht wurde vom BVwG unter Hinweis auf Art 28 DSGVO bestätigt.

 

Vollstreckung eines Leistungsauftrag?

Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu deren Durchsetzung grundsätzlich Geldstrafen verhängt werden dürfen. Gemäß § 5 Abs. 4 VVG ist die Vollstreckung durch Geldstrafen als Zwangsmittel auch gegen juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften zulässig. Gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts ist eine Vollstreckung (Exekution) in dieser Art, dh mit Zwangsmitteln durch Geldstrafen nicht möglich.

 

Eine „Exekution“ gegen Gebietskörperschaften (Behörden) und öffentliche Stellen zur Durchsetzung von Leistungsaufträgen ist nicht möglich. Auch die Erzwingung des normkonformen Verhaltens durch derartige Verantwortliche durch die Verhängung von Geldbußen iSd DSGVO in einem weiteren Verfahren ist gemäß § 30 Abs 5 DSG nicht möglich.

 

 

Normwidriges Verhalten von Behörden und öffentlichen Stellen bleibt jedoch nicht sanktionslos. Es können zB Schadenersatzansprüche von geschädigten Personen iSd Art 82 DSGVO bzw. § 29 DSG geltend gemacht werden, oder ein Zuwiderhandeln gegen den Bescheid der DSB kann auch disziplinäre und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

 

27.10.2020, Autor:

 

Michael Schweiger, zert DSBA


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