
1&1 hatte gegen das Bußgeld von EUR 9,55 Mio geklagt ...
nun hat das LG Bonn nach fünf Hauptverhandlungstagen entschieden ...
es wurde auf weniger als 10%, nämlich
EUR 900.000,-- reduziert.
Die aktuelle Pressemitteilung auf der Website des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Bonn/Berlin, 11. November 2020
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, sieht sich durch die Entscheidung des Landgerichts Bonn
bestätigt: Das LG Bonn
hat heute geurteilt, dass 1&1 für seinen Verstoß haftet. Das zeigt: Datenschutzverstöße bleiben nicht ohne Folgen.
Für den BfDI ist es das erste große Gerichtsverfahren seit Inkrafttreten der DSGVO. Dabei wurden wichtige und grundsätzliche Fragestellungen geklärt. Das Gericht folgte der
Auffassung des BfDI in
wesentlichen Punkten: Die 1&1 Telecom GmbH hat durch
unzureichende Sicherheitsmaßnahmen im Callcenter einen Datenschutzverstoß begangen. Sie muss als Unternehmen
nach den Maßstäben der DSGVO dafür haften: Ich bin überzeugt, dass diese Entscheidung in den Chefetagen von Unternehmen wahrgenommen wird. Ich warte noch auf die schriftliche Begründung
des Urteils, aber klar ist schon jetzt: Kein Unternehmen kann es sich mehr leisten den Datenschutz zu vernachlässigen.
Der BfDI hatte den Telekommunikationsdienstleister 1&1 Telecom GmbH im Dezember 2019 mit einer Geldbuße belegt. Aufgrund eines unzureichenden Authentifizierungsverfahrens bei der telefonischen Kundenbetreuung der 1&1 Telecom GmbH konnten Anrufer allein mit Angabe des Namens und Geburtsdatums eines Kunden weitreichende Informationen zu weiteren personenbezogenen Daten dieser Person erhalten. Hierin sah der BfDI einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.
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