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Post - Etappensieg gegen DSGVO-Strafe



Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 26.11.2020 (W258 222769-1/14E) die Entscheidung (Straferkenntnis) der DSB vom 23.10.2019 (wir haben berichtet) aufgehoben, mit der gegen die Österreichische Post AG eine Geldstrafe von EUR 18.000.000,-- (zzgl. Verfahrenskosten in Höhe von 10 %) verhängt wurde.

 

Das Verfahren wurde eingestellt und ist somit beendet.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat dazu entschieden:

 

"Die belangte Behörde hat im Spruch des Straferkenntnisses die natürliche Person, deren Verstoß gegen die DSGVO der Beschwerdeführerin zugerechnet werden soll, nicht benannt. Das Straferkenntnis erweist sich daher als rechtswidrig."


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Entscheidung BVwG Österreichische Post Behebung des Straferkenntnisses 26112020
BVWGT_20201126_W258_2227269_1_00 Post Be
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  1. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass das BVwG die Rechtsfrage der Zurechnung von Handlungen von natürlichen Personen zum Verantwortlichen und damit als Grundlage der "Bestrafung" gem Art 83 DSGVO dem EuGH nicht vorgelegt hat. 

 

Das BVwG hat dazu auch auf Entscheidungen des Conseil d´Etat (Frankreich) und LG Bonn (in Sachen 1 & 1) verweisen, und ausgeführt, dass die Rechtsprechung uneinheitlich (siehe dazu 3.11. des Beschlusses) sei, aber es ausschließlich auf die innerstaatliche Rechtslage im Hinblick auf die Bestrafung von Verantwortlichen ankommt.


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Kommentare: 2
  • #1

    Michael Suda (Mittwoch, 02 Dezember 2020 09:51)

    Spannend, für die DSB stellt sich damit, sobald das Erkenntnis zugestellt worden ist, die Frage, ob eine ao. Revision versucht wird. Die Chancen stehen dafür natürlich nicht sehr gut, da sich der VwGH in der entscheidenden Rechtsfrage bereits ausdrücklich und nachhaltig "einzementiert" hat. Da kann er auf die bestehende Vorjudikatur verweisen, "keine (neue) Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" und, schwupp, schon ist die Revision zurückgewiesen.

  • #2

    Dr. Thomas Schweiger (Freitag, 04 Dezember 2020 12:18)

    Danke für diese Erläuterung ...
    im Blog wurde dies schon behandelt:
    https://www.dataprotect.at/2020/06/08/gastbeitrag/