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Hackerangriff - Meldung bei der DSB

ORF.at hat bereits darüber berichtet: https://ooe.orf.at/stories/3119469/

Im Journal um Acht am 2.9.2021 war es Thema:

https://oe1.orf.at/player/20210902/649613/1630563342000

Worüber nicht berichtet wird ist, dass es auch datenschutzrechtliche Fragen gibt. 

Binnen 72h nach Kenntnis ist der Angriff der Datenschutzbehörde gem Art 33 DSGVO zu melden, wenn personenbezogene Daten vonnatürlichen Personen betroffen sind, und deren Daten für das Unternehmen, das die Daten verarbeitet und nicht mehr darauf zugreifen kann. Dies stellt eine mangelnde Verfügbarkeit dar und wenn dieDaten nicht mehr wiederhergestellt werden können,ist wohl davon auszugehen, dass die Daten durch einen Zugriff unbefugter Personen „gelöscht“ wurden. 

Schon der Zugriff unbefugter Personen stellt einen Databreach dar, der jedenfalls der DSB zu melden ist.  

Wenn ein hoher Schaden für die betroffenen Personen zu befürchten ist, dann sind auch diese iSd Art 34 DSGVO zu informieren. 

Dataprotect unterstützt gerne.