Google Analytics - Reaktion

Die öDSB veröffentlicht einen Hinweis zur Entscheidung zu Google Analytics. Die Datenschutzbehörde in Guernsey geht einen Schritt weiter ....

Auf der Website des "Office of the Data Protection Authority"  von Guernsey erschien am 21.1.2022 ein Newsbeitrag, der sich mit der Entscheidung der öDSB als "Google Analytics Update" veröffentlicht.

 

Die Behörde verwendete - nach eigenen Angaben Google Analytics - in begrenzter Art und Weise, und zwar um festzustellen, welche Teile der Website am beliebtesten sind. Es wurde nie dazu benutzt, einzelne Personen oder deren Nutzung der Website zu identifizieren.

 

Auf diese Art werden es mE die meisten Websitebetreiber, die Google Analytics als Tool in der Website eingebunden haben, auch nutzen, und keine weiteren tiefergehenden Analyseschritte oder Retargetingmaßnahmen setzen.

 

Unternehmen, die nur diese Funktionen von Google Analytics nutzen, sind gut beraten, wenn sie auf datenschutzfreundliche Alternativen umsteigen, um die Reichweite der Website zu messen oder festzustellen, woher (von welcher Website) die Besucher kommen etc...

 

Die Aufsichtsbehörde hat dazu folgendes Statement veröffentlicht, und nimmt nun von der Nutzung von Google Analytics Abstand:

 

"Im Januar 2022 haben wir die Google Analytics-Funktion von unserer Website entfernt.

Wir hatten sie nach dem Start unserer neuen Website im Dezember 2020 in begrenztem Umfang genutzt, um zu überwachen, welche Teile unserer Website am beliebtesten waren. Wir haben es nie benutzt, um einzelne Personen und deren Nutzung unserer Website zu identifizieren. Im Dezember 2021, als unsere Website ein Jahr alt war, begannen wir mit einer planmäßigen Überprüfung, ob die Analysen nützlich waren. Aufgrund der eingeschränkten Nutzung und angesichts des Urteils der österreichischen Datenschutzbehörde vom Januar 2022 über die Nutzung innerhalb der EU haben wir beschlossen, sie von unserer Website zu entfernen.
 
Worum geht es dabei?
Das österreichische Urteil stützt sich auf die Tatsache, dass Google Analytics Daten an die USA sendet und den dortigen Geheimdiensten potenziellen Zugang gewährt. Die österreichische Datenschutzbehörde erachtete dies als illegal im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da es die Rechte der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf Informationen über sie verletzt.

Es wird viel über Ethik und Rechenschaftspflicht gesprochen, deshalb wollten wir unseren Standpunkt offen und transparent darlegen. Und wir hoffen, dass dies andere dazu anregt, ihre eigenen Datenerfassungs- und -verarbeitungsaktivitäten sorgfältig zu überdenken. Internationale Entwicklungen wie das oben beschriebene Urteil erinnern uns alle daran, dass Datenschutz keine statische Angelegenheit ist, bei der man nur ein Kästchen ankreuzt. Er entwickelt sich weiter und verändert sich. Und als verantwortliche für die Verarbeitung Verantwortliche müssen wir alle ständig überprüfen, was wir tun, und auf die Entwicklungen reagieren."

 

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