
✅ Checkliste für private Informationspflichtige bei Anträgen nach dem
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
1. Formelle Voraussetzungen prüfen
• Liegt ein schriftlicher Antrag vor?
• Ist der Antrag als IFG-Antrag bezeichnet?
• Sind die begehrten Informationen konkret benannt?
• Wurde die Identität des Antragstellers glaubhaft gemacht?
• Frist von 4 Wochen für die Auskunftserteilung vermerken!
2. Materielle Voraussetzungen prüfen
• Handelt es sich um eine „Altinformation“, dh vor dem 01.09.2025 entstanden?
(-> besondere Vorsicht bei Vertraulichkeit, zB wegen Vertraulichkeitsvereinbarungen)
• Handelt es sich um vorhandene und verfügbare Informationen gemäß IFG?
• Handelt es sich um eine „Vorbereitung“ eines Entscheidungsprozesses?
• Ist die Information nicht bereits veröffentlicht (zB Firmenbuch)?
o → Falls ja: [ ] Verweis auf Veröffentlichung senden
3. Missbrauchs- oder Beeinträchtigungsprüfung
• Ist der Antrag offenbar missbräuchlich oder würde er eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung (zB
geistiges Eigentum, Wettbewerb, Auftragsvergabe, Vertraulichkeitsvereinbarung etc) verursachen?
• Kann die Beantwortung zu einem erheblichen wirtschaftlichen oder finanziellen Schaden führen?
• Verletzt die Beantwortung überwiegenden berechtigten Interesse eines anderen, insbesondere
- zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten
- zur Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum betroffener Personen
→ Falls ja: [ ] Keine Informationserteilung
4. Prüfung schutzwürdiger Interessen
• Gibt es betroffene Personen (bP)?
o → Ja: [ ] Anhörung der bP
Ggf. Fristerstreckung mitteilen
• Gibt es eine gesetzliche Offenlegungspflicht?
o → Nein:
(Vorläufige) Interessenabwägung
Ggf. Information ganz oder teilweise erteilen
o → Ja:
Information ist zu erteilen (ohne Abwägung)
5. Sonderfall „Public Watchdog“ (Art. 10 EMRK)
• Handelt es sich um ein besonderes öffentliches Interesse?
o → Ja:
Keine Anhörung notwendig
Information ist zu erteilen
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