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Auch darum ist KI-Kompetenz wichtig - der OGH weist ein Rechtmittel, das mit Zuhilfenahme eines KI-Tools fehlerhaft erstellt wurde, aus formellen Mängeln zurück

Ein KI-unterstützt erstellter Schriftsatz mit Fehlzitaten genügt den Erfordernissen einer  Nichtigkeitsbeschwerde nicht ansatzweise – 

Der OGH weist diese wegen formeller Mängel zurück

 

Behörde: Oberster Gerichtshof (OGH)
Datum: 7. Oktober 2025
Geschäftszahl: 14 Os 95/25i


Rechtssatz

Eine mittels sogenannter „künstlicher Intelligenz“ erstellte Nichtigkeitsbeschwerde, die unzureichend strukturiert ist, zahlreiche Fehlzitate enthält und nicht den gesetzlichen Anforderungen an Klarheit und Bestimmtheit entspricht, ist unzulässig und daher zurückzuweisen. (§ 281 ff StPO iVm § 285a Z 2 StPO)


Sachverhalt

Der Angeklagte C wurde vom Landesgericht für Strafsachen Graz wegen mehrfachen Suchtgifthandels nach § 28a Abs 1 zweiter Fall, Abs 4 Z 3 SMG sowie weiterer Delikte nach § 27 SMG schuldig gesprochen. Zwischen Jänner 2023 und August 2024 hatte er gemeinsam mit einem Komplizen erhebliche Mengen des Stoffes 3-Chlor-Methcathinon (3-CMC) aus Rumänien nach Österreich eingeführt und weiterverkauft – teils in Mengen, die das 25-Fache der Grenzmenge überstiegen.

 

Der Angeklagte bekämpfte das Urteil mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, die nach Feststellung des OGH offenbar zumindest teilwiese unter Zuhilfenahme von  „künstlichen Intelligenz“ erstellt worden war. Diese enthielt zahlreiche Fehlzitate, Bezugnahmen auf nicht existente Entscheidungen und unklare Argumentationsstrukturen.


Rechtliche Begründung

Der OGH stellte klar, dass eine derartige Eingabe den Anforderungen der Strafprozessordnung nicht genügt.

 

Eine Nichtigkeitsbeschwerde muss deutlich und bestimmt begründen, inwiefern Nichtigkeitsgründe vorliegen (§ 285a Z 2 StPO).

 

Die beanstandete Eingabe erreichte nicht das für Höchstgerichte erforderliche Argumentationsniveau.

 

Sie war weder schlüssig noch überprüfbar, weil sie unrichtige Fundstellen, unklare Bezüge und teilweise erfundene Entscheidungen enthielt.

 

Der Hinweis auf § 9 Abs 1 RAO verdeutlicht zudem, dass auch der Rechtsanwalt verpflichtet ist, fachliche Kontrolle über die Einbringung zu wahren.

 

Daher wies der OGH die Beschwerde gemäß § 285d Abs 1 StPO sofort zurück. Die Entscheidung über die Berufung wurde dem Oberlandesgericht Graz übertragen.



Fazit

Der OGH setzte mit diesem Beschluss ein deutliches Signal:
Die Nutzung von KI-Tools in rechtlichen Schriftsätzen entbindet nicht von der Verantwortung für deren Inhalt. Fehlende juristische Kontrolle oder die Übernahme unüberprüfter KI-Texte kann zur formellen Unzulässigkeit eines Rechtsmittels nach der StPO führen.

 

Für Anwältinnen und Anwälte bedeutet dies, dass KI-Unterstützung nur im Rahmen sorgfältiger fachlicher Prüfung eingesetzt werden darf.

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