Artikel mit dem Tag "§ 74 ArbVG"



Klärung zur Stellung als Verantwortlicher: Eigenständige Verantwortlichkeit von Betriebsrat, Wahlvorstand und Betriebsratsfonds nach der DSGVO
Behörde: Bundesverwaltungsgericht Datum: 31.03.2025 GZ: W287 2246105-1/54E Rechtssatz: Betriebsrat, Wahlvorstand und Betriebsratsfonds sind jeweils eigenständige Verantwortliche iSd Art. 4 Z 7 DSGVO. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bestimmt sich nach dem funktionalen Kontext der Verarbeitung der entsprechenden personenbezogenen Daten je nach Zuständigkeitsbereich. Sachverhalt Eine ehemalige stellvertretende Vorsitzende eines Angestelltenbetriebsrates brachte Beschwerde wegen...